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Franz Thönnes
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Frage von Hans-Peter G. •

Frage an Franz Thönnes von Hans-Peter G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Thönnes,

es würde mich intessieren, wie Sie persönlich zu den steigenden Lebenserhaltungskosten, den Anstieg der Benzinpreise und der Abschaffung der Pendlerpauschale stehen.

Welche Lösungsansätze zur Entlastung der Haushalte und Pendler haben Sie?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-P. Guckel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Guckel,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Die stark ansteigenden Lebenshaltungskosten werden von der SPD-Bundestagsfraktion mit Sorge beobachtet. Eine Antwort auf diese, von nationaler Politik, nur schwer zu beeinflussenden Entwicklungen bedarf einer Kombination aus kurzfristiger Hilfe und langfristiger strategischer Überlegungen.

Die von der SPD seit 1998 durchgesetzten Konzepte der Energieeinsparung und der Umstellung auf Erneuerbare Energien sind der richtige Weg in der Energiepolitik und müssen Konsequent fortgeführt werden. Beispielhaft für unser Engagement in diesen Bereichen sind das weltweit gelobte Erneuerbare-Energien-Gesetz, dass wir gerade novelliert und auch zur Förderung der Wärmegewinnung modifiziert haben. Erwähnt werden muss auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, durch das bis 2009 insgesamt 5,6 Milliarden Euro an Bundesmitteln in die energetische Gebäudesanierung fließen. Kurzfristige Steuersenkungen, da sind sich die Experten einig, würden bei den Kunden kaum ankommen, sondern nur zu Gewinnerhöhungen der großen Energiekonzerne führen. Um kurzfristig entstandene soziale Härten abzufedern, unterstützen wir mit der zum 1. Januar 2009 kommenden Wohngelderhöhung 800.000 Haushalte mit niedrigem Einkommen.

Den Menschen zu helfen, wesentlich weniger Energie zu verbrauchen, auf Erneuerbare Energien umzustellen und mehr Wettbewerb auf den heimischen Energiemärkten zu gestalten, sind richtige Schritte, um die Energiekosten dauerhaft bezahlbar zu machen.

Die SPD-Bundestagsfraktion tritt für eine angemessene und sozial ausgewogene Entfernungspauschale ein. Es waren CDU und CSU, die im Jahr 2005 mit der Forderung nach einer Kürzung der Entfernungspauschale in die Bundestagswahl gezogen sind. CDU und CSU haben in den Koalitionsverhandlungen auf dieser Forderung bestanden. Die SPD hat der Kürzung der Entfernungspauschale schließlich als Bestandteil eines umfassenden Gesamtkonzeptes zur Haushaltskonsolidierung zugestimmt. Die Umsetzung der Kürzung wurde bei den Beratungen des Steueränderungsgesetzes 2007 intensiv diskutiert. Die Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben sich dabei für eine Fortgeltung der Entfernungspauschale ab dem ersten Entfernungskilometer ausgesprochen. Diese Lösung wäre der großen Mehrheit der Pendler am Besten gerecht geworden. Sie war jedoch innerhalb der Koalition nicht konsensfähig. Die beschlossene Regelung sieht nunmehr vor, dass Fernpendler im Wege einer Härtefallregelung einen Pauschbetrag von 30 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer “wie” Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können.

Hiergegen wurden verschiedene Klagen vor den Finanzgerichten eingereicht. Diese liegen mittlerweile dem Bundesverfassungsgericht vor. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben daher vereinbart, dass sie an der beschlossenen Regelung bis zu der für dieses Jahr angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festhalten werden. Dieses Abwarten geht nicht zu Lasten der Pendler. Aufgrund der Vorläufigkeit der Steuerbescheide bezüglich der Entfernungspauschale können die Steuerpflichtigen ihre etwaigen Ansprüche auch nachträglich geltend machen. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten darlegen wird. Aus dieser Entscheidung wird die Politik Schlüsse ziehen und sie bei einer gegebenenfalls erforderlichen Anpassung der Entfernungspauschale berücksichtigen. Die SPD ist dabei weiterhin für alle Optionen einschließlich der Gewährung einer Pendlerpauschale ab dem 1. Entfernungskilometer offen. Eine Neuregelung muss aber auch unter Finanzierungsgesichtspunkten tragfähig sein. Alle diejenigen, die ohne Rücksicht auf die Finanzierungsbedingungen eine Rückkehr zur alten Entfernungspauschale fordern, handeln dagegen unseriös. Dies gilt insbesondere für die CSU, die heute auch noch so tut, als wäre sie an den Beschlüssen der Großen Koalition unbeteiligt gewesen.

Die SPD-Bundestagesfraktion wird bei einer möglichen Neuregelung der Entfernungspauschale die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen und dabei den Belangen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die immer höhere Kosten für die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort in Kauf nehmen müssen, Rechnung tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes