Portrait von Franz Thönnes
Franz Thönnes
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Franz Thönnes zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kerstin H. •

Frage an Franz Thönnes von Kerstin H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Thönnes,

ich bin im Dienstleistungsbereich in der Werbung tätig (Tonstudio) und in meinem Aufgabenbereich dafür verantwortlich, die Personalabrechnungen für die bei uns tätigen Schauspieler und Sprecher vorzunehmen.
Seit Jahren nun müssen wir Schauspieler als unständig Beschäftigte abrechnen, was für unser kleines, mittelständisches Unternehmen mit großem Arbeitsaufwand und entsprechend hohen Kosten verbunden ist (Personal und EDV). Wir arbeiten z.B. mit 15 fest angestellten Mitarbeitern, müssen aber monatlich 80-120 unständig Beschäftigte abwickeln, deren Arbeitsentgelt ständig und erheblich schwankt, zudem ist der Umgang mit den Krankenkassen häufig beschwerlich und bürokratisch.
Seit Jahren kämpfen wir für eine bundeseinheitliche sozialversicherungsrechtliche Einstufung der Werbesprecher, um wenigstens den Wettbewerbsnachteil "auszubügeln", leider ist es bis heute so, dass die BfA von Bundesland zu Bundesland anders entscheidet und handelt und niemand sich für diesen Missstand interessiert und ich bin in meinem Unternehmen nun seit fast 10 Jahren in diesem Bereich tätig und nichts hat sich geändert.
Auch hat es für den Arbeitgeber immer wieder neue Vorgaben, neue Abrechnungsmodi gegeben, die wir in unseren Arbeitsalltag integrieren müssen (neue Beiträge, Bundesknappschaft, Kinderlosenaufschlag etc.); die Kosten, die durch die ständigen Änderungen entstanden sind, mussten wir selber tragen und konnten wir nicht auf unsere Kunden abwälzen, weil der Kostendruck im Werbebereich erheblich gestiegen ist.
Ganz abgesehen davon, haben wir häufig feststellen müssen, dass die Versicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäss von den Kassen weitergeleitet wurden, weil die Kassen mit den unständig Beschäftigten herzlich wenig anfangen können. Bei einer Betriebsprüfung bei uns im Hause, fehlten dem Prüfer Meldungen für eine nicht unerhebliche Anzahl der Beschäftigten. Ein weiteres Problem ist auch, dass die Sprecher nicht arbeitslosenversichert werden, diese Menschen sind also sehr mangelhaft gesichert.
Wann wird eine einheitliche Regelung für diese Berufsgruppe durchgesetzt werden, so dass alle betreffenden Bundesländer und auch die unterschiedlichen Arbeitgeber gleichermassen für die Zahlung von Versicherungsbeträgen herangezogen werden?
Wie wollen Sie sicherstellen, dass Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäss in den Rentenkassen der Versicherten landen?
Wie wollen Sie die Arbeitgeber von der Mehrarbeit/bürokratischem Aufwand entlasten?

Ich danke für eine Antwort!

Portrait von Franz Thönnes
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hausendorf,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 18. August 2005, in der Sie auf den erheblichen Arbeitsaufwand bei der Abrechnung von unständig Beschäftigten insbesondere in der Medienwirtschaft (Sprecher und Schauspieler) hinweisen. Die SPD-geführte Bundesregierung hat im Rahmen der Initiative zur Entbürokratisierung zusammen mit den Sozialversicherungsträgern und den Arbeitgebervertretern auch die Frage der Abschaffung von Sondertatbeständen für unständig Beschäftige ausführlich diskutiert. Leider konnten wir keine generelle Aufhebung der Regelungen gegen den Widerstand der Arbeitgeber und der Bundesagentur für Arbeit durchsetzen.

Dennoch wird es erhebliche Erleichterungen im Umgang mit den unständig Beschäftigten durch zwei Neuregelungen geben.

Zum einen hat die SPD-geführte Bundesregierung durchgesetzt, dass ab dem 1. Januar 2005 das Beitrags- und Meldeverfahren vollautomatisiert ablaufen wird. Damit stellen wir sicher, dass bei der Weiterleitung von Meldungen auch diejenigen der unständig Beschäftigten korrekt in den Konten der Rentenversicherungsträger abgespeichert werden.

Zum zweiten konnten wir nach ausführlichen Beratungen mit den Interessenverbänden der Synchronsprecher und den Spitzenverbänden der Sozialversicherung eine Abgrenzung zwischen einer selbständigen Tätigkeit und einer abhängigen Beschäftigung für Synchronsprecher erreichen. Damit liegt jetzt eine bundeseinheitliche Beurteilung vor, wodurch ein erheblicher Teil der heutigen unständig Beschäftigten im Medienbereich zukünftig als selbständig Tätige zu führen sind. Dadurch werden die Abrechnungen erheblich entlastet. Die Neufassung des "Gemeinsamen Rundschreibens vom 26. März 2005 zu dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit" in der Fassung vom 5. Juli 2005 finden Sie auf den Internetseiten der Sozialversicherungsträger in elektronischer Form.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes