Frage an Franz Thönnes von Jürgen O. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Hr. Thönnes,
Hr. Jung hat vielleicht/ angeblich schon 100% zuverlässige Piloten ausgesucht, die auf jedenfall den Ministerbefehl zum Abschuss von Flugzeugen ausführen. Das wirft mehr Fragen auf als beantwortet werden:
1. Haben wir Soldaten/ Offiziere die das Urteil des BverfG ignorieren oder nicht ausreichend auf das GG ausgebildet werden?
2. Werden Soldaten in Zukunft sozusagen zweigeteilt? In Treue dem Minister, oder dem Gesetz verpflichtend?
3. Wenn Soldaten bereit sind, sich dem Minister 100pro zu unterstellen, ohne das Urteil des BverfG zu berücksichtigen, wozu sind solche Soldaten u.U. dann noch bereit?
4. Nehmen wir mal an Hr.Jung hat Soldaten ausgesucht die seinem 100% Befehl folgen.
Wäre das nicht ein kleiner aber gefährlicher Schritt in Richtung paramilitärische Gruppe innerhalb der Armee?
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit
J. Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oldenburg,
vielen dank für Ihre Frage die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte.
Die Ankündigung eine entführte Passagiermaschine abschießen zu lassen hätte Verteidigungsminister Jung so nicht tätigen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Grundsatzurteil gegen das Luftsicherheitsgesetz vom Februar 2006 ein für alle mal festgelegt, dass Menschenleben nicht mit Menschenleben aufgewogen werden dürfen. Das Urteil ist an dieser Stelle maßgeblich für den Gesetzgeber. Sollte Jung dennoch einen solchen Befehl geben, so ist das nicht im Einklang mit diesem Urteil. Zudem würden damit die Rechte der Piloten verletzt, die sich nicht strafbar machen dürfen. Für mich ist eine derartige Ankündigung eines Dienstherrn, der für seine Soldaten Verantwortung übernehmen sollte, nicht nachvollziehbar. Seitens der SPD sind die Äußerungen sowohl vom Vorsitzenden Kurt Beck sowie den Verteidigungs- und Innenpolitikern kritisiert und zurück gewiesen worden.
Die Pressemeldungen über die angebliche Vorauswahl von Piloten haben sich übrigens nicht bestätigt. Einzelne Piloten und der Verband der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge haben sich zu Wort gemeldet und deutlich gemacht, dass es derartige Verfahren nicht gibt. Auch die Äußerungen der Soldatenverbände zeigen mir, dass sich unsere Soldaten klar dem Grundgesetz gegenüber verpflichtet fühlen. Selbstverständlich ist immer Wachsamkeit angesagt, aber nahezu alle Reaktionen aus dem politischen und dem verbandlichen Bereich haben gezeigt, dass die Demokratie funktioniert, wachsam ist und das Risiko der Bildung einer paramilitärischen Gruppe nicht besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes