Frage an Franz Thönnes von Roland A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Thönnes,
ich bin im 3. Jahr selbständig als Kleinunternehmer. Für meine zukünftige Rente kann gerade mal die 78,-EUR Mindesbeitrag zur freiwilligen gesetzlichen RV bezahlen. Ich bin 50 Jahre alt. Obwohl ich für meine Rente nichts habe, und meine studierende Tochter noch unterstütze, soll ich an die IHK Pflichtbeiträge abführen. Ich war bisher der Meinung, für eine Bezahlung muß es auch eine Gegenleistung geben. Was tut die IHK für mich? Tatsächlich hat die IHK mir bisher diese Rechnung geschickt. Das ist alles. Dieses Gesetz gehört geändert. Nirgendwo wurde im Rahmen meiner Vorbereitung auf das "Problem IHK" hingewiesen. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Roland Albrecht
Sehr geehrter Herr Albrecht,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de zugesandt haben.
In seiner Entschließung vom 1. April 1998 hält der Deutsche Bundestag Kammern in der Form öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft für weiterhin erforderlich und sachgerecht. Auch das Bundesverfassungsgericht hat seine Zustimmung zur Pflichtmitgliedschaft mit Urteil vom 7. Dezember 2001 erneut bekräftigt.
Die Industrie und Handelskammern (IHKs) haben generell die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Dabei obliegt es ihnen, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten. Die IHKs sollen außerdem gleichermaßen das Interesse aller Betriebe, unabhängig von der Größe oder Zugehörigkeit zu privatrechtlichen Verbänden, vertreten.
Auf diese Weise werden die Interessen der gewerblichen Wirtschaft zusammengefasst und die IHKs in die Lage versetzt als Ansprechpartner im Dialog mit der Politik tätig zu werden. Dabei ist es immer wichtig ein ausgewogenes Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Auftrages und der Interessenwahrnehmung für die Betriebe zu wahren.
Die IHKs sind eine Plattform für Kommunikation und gemeinschaftliches Handeln. Jedes Jahr beraten sie fast 370.000 Existenzgründer, beantworten ca. 110.000 Anfragen von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen nach geeigneten Sachverständigen, stellen jährlich etwa 1,8 Millionen Exportdokumente aus, betreuen als Kooperationspartner in der Berufsausbildung 850.000 Auszubildende und nehmen jährlich 290.000 Zwischen- und 330.000 Abschlussprüfungen ab. Gerade diese Funktion innerhalb der Verbändedemokratie als Partner in der Berufsausbildung sehe ich als eine der zentralen Aufgabenfelder der IHK in ihrer jetzigen Verfassung an.
All diese Aktivitäten, in Verbindung mit einem gestaffelten Mitgliedsbeitragssystem, stärken den Standort Deutschland, seine Unternehmen und bieten mit der Organisation der IHK einen in einer Verbandstruktur verfassten Partner für andere Institutionen und die Politik an. an. Deshalb empfinde ich die Pflichtmitgliedschaft in den IHKs als durchaus gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes