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Franz Thönnes
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Frage von Silke O. •

Frage an Franz Thönnes von Silke O. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Thönnes,

wie rechtfertigen Sie einen Hauptschulstundenplan mit 23 Unterrichtsstunden in der 8.Klasse?Meinen Sie wirklich,dass unsere Kinder kein Anrecht auf Schulbildung haben und als nächste Harz 4 Empfänger in ihre Zukunft gehen müssen?

2.Frage

und wie rechtfertigen Sie eine Zentralisierung des Schulwesens bei gleichzeitiger Belastung der Erziehungsberechtigten mit den Fahrkosten zur Schule.Und wie meinen Sie,sollen Harz 4,bzw.Harz 2 Empfänger das bezahlen können, wo doch die Fahrkosten im Harz 4 Gesetz nicht berücksichtigt werden.

Meiner Meinung nach beinhaltet eine Zentralisierung des Schulwesens unbedingt eine kostenlose Beförderungspflicht
der Länder .

Mit freundlichen Gruss

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Oerthling,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über www.abgeordnetenwatch.de zugesandt haben.

Natürlich hat jedes Kind ein Anrecht auf Bildung und natürlich wollen wir in unseren Schulen keine „Grundsicherungs-Karrieren“ produzieren. Bildung ist eines der höchsten Güter die es gibt und eine Grundvoraussetzung um sich selbst zu verwirklich und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Deshalb ist es unabdingbar das Schulsystem so zu organisieren, dass jeder und jede seinen bzw. ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert wird.

Leider zeigte uns die PISA-Studie, dass Kinder aus Arbeiterfamilien an Gymnasien mit 22% deutlich unterrepräsentiert sind, während sie mit 63 % an Hauptschulen überdurchschnittlich vertreten sind. Bildung ist aber kein Gut, dass nach der Lohntüte der Eltern bemessen werden darf, denn Bildung bestimmt und leitet, neben den individuelle Lebenschancen, unsere gesamte Gesellschaft, unsere Demokratie und unsere Zukunft.

Aus diesem Grund setzt sich die SPD- Bundestagsfraktion unter dem Motto „Lernen macht groß und stark“ für mehr und vor allem auch bessere Bildung und Betreuung ein.

Als Beispiel möchte ich Ihnen das, noch unter der SPD geführten Bundesregierung begonnene Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) nennen, mit dem die Bundesregierung die Länder beim bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen mit ca. 4 Mrd. € unterstützt. Zielmarke sind 10.000 zusätzliche Ganztagsangebote. Zwischenzeitlich konnten wir die bereits die Umsetzung in über 5.500 Schulen bundesweit erreichen.

Dieses Programm haben wir initiiert, weil wir uns unserer gemeinsamen Verantwortung für gerechte Bildungschancen bewusst sind. Allerdings sind Kultusangelegenheiten und damit auch der gesamte schulische Bildungsbereich grundsätzlich Ländersache und nicht Aufgabe des Bundes.

Deshalb habe ich Ihre Frage auch an Ihre SPD-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Segeberg-West Frau Astrid Höfs weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Oehrtling,

ich verstehe und teile Ihre Sorge, dass junge Menschen mit sehr geringer Schulbildung nur geringe Chancen für die eigene Zukunft haben. Bildung entscheidet nicht nur über die eigene Zukunft, sondern über die Zukunft der gesamten Gesellschaft.
Das hat die SPD Schleswig-Holstein erkannt und arbeitet deshalb bereits seit längerer Zeit an der Reform des Schulgesetzes. Inzwischen hat der Landtag Schleswig-Holstein mit den stimmen von SPD und CDU das neue Schulgesetz beschlossen.
Im bestehenden dreigliedrigen Schulsystem haben es viele Kinder besonders schwer ausreichend Bildung zu erwerben. Das neue Schulsystem ist für alle Kinder gerechter, denn jedes Kind hat das Recht auf gute Bildung.
Das neue Schulsystem zentralisiert das Schulwesen nicht, ganz im Gegenteil, es sorgt dafür, dass das Schulangebot auch im ländlichen Raum erhalten werden kann. Bei dem inzwischen spürbaren Rückgang der Schülerzahlen würden nach dem bisherigen Schulsystem viele Schulen schließen.
In den künftigen Gemeinschaftsschulen werden alle Schüler und Schülerinnen gemeinsam unterrichtet. Es kann der Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss oder auch das Abitur am Ende der Schulzeit erreicht werden.
In den künftigen Regionalschulen können Schüler und Schülerinnen künftig den Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss erreichen. Das heißt: Hauptschulen wird es in Schleswig-Holstein künftig nicht mehr geben. Es gibt zukünftig Gemeinschaftsschulen, Regionalschulen und Gymnasien. Die einzelnen Schüler und Schülerinnen werden individueller als bisher gefördert. Es gibt keine frühe Selektierung mehr wie bisher sondern längeres gemeinsames Lernen aller Schüler.

Leider konnten wir – die SPD-Landtagsfraktion – die Regelung zur Schülerbeförderung nicht verhindern. Unser Koalitionspartner die CDU bestand darauf, die Eltern an den Schülerbeförderungskosten zu beteiligen. Das Schulgesetz regelt den Elternanteil von 30% der Kosten einer Zeitfahrkarte im ÖPNV.
Die Kreise sind Träger der Schülerbeförderung und sind verpflichtet, Regelungen zu treffen, die den Elternanteil an den Schülerbeförderungskosten aus sozialen Gründen reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Höfs