Frage an Franz Thönnes von Horst E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr Thönnes, hallo Moderationsteam,
folgende Fragen zum Nichtraucherschutz:
1. Totales Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, Restaurants und Gaststätten ab 2007
2. Schutz der Nichtraucher
3. Sind Sie Raucher/Nichtraucher ?
Gruß
Sehr geehrter Herr Ellebrecht ,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über www.abgeordnetenwatch.de zugesandt haben.
Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt die Gesundheitsgefahren, welche von den im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffen ausgehen sehr ernst.
Aus diesem Grund haben wir im Bundestag den Gruppenantrag „Effektiven Schutz vor Passivrauchen zügig gesetzlich verankern“, Drucksachennummer 16/2730, eingebracht. Dieser sah eine umfassende, einfache, klare und bundesweit einheitliche Regelung auf der Grundlage arbeitsschutzrechtlicher Möglichkeiten vor. Wir wollten damit einen durchgängigen Schutz der Bürgerinnen und Bürger in allen öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln, Schulen und Universitäten vor Passivrauchen erreichen. Darüber hinaus sah dieser Antrag ebenfalls den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an allen Arbeitsplätzen, also auch im Bereich der Gastronomie, vor.
Leider wurden diese Forderungen von der CDU/CSU nicht mitgetragen. In einer Koalitionsarbeitsgruppe wurde darauf hin nach einem Konsens gesucht und dieser auch in Form eines Gesetzesentwurfes gefunden. So sollte in allen öffentlichen Gebäuden, in Krankenhäusern, Bussen und Bahnen, in Diskotheken und Restaurants Rauchverbot herrschen. Eigens gekennzeichnete, belüftungstechnisch zuverlässige und baulich getrennte Raucherräume hätten eingerichtet werden können. Schankwirtschaften und Bierzelte sollten von dem Verbot ausgenommen werden. Diese Lösung war zwar nicht die, die wir uns vorgestellt haben aber sie war ein Schritt in die richtige Richtung. Wichtig war dabei der Ansatz, dass hier eine Regel- Ausnahmebeziehung definiert wird, die den Schutz zur Regel und die Gefährdung zur Ausnahme macht.
Anfang Dezember wies die Bundesregierung dann darauf hin, dass die Zuständigkeit für Regelungen entsprechend der Verfassung im vorliegenden Themenbereich bei den Bundesländern läge. Ihrer Meinung nach wäre eine Verankerung der Regelungen im Gaststättenrecht, auf Länderebene, möglich. Die Folge könnte dann allerdings ein Flickenteppich verschiedenster Länderregelungen sein.
Um dies zu verhindern und einheitliche Standards zum Schutz der Nichtraucher zu finden, beschäftigt sich seit dem 22.1.2007 eine neu eingesetzte Arbeitsgruppe mit der Problematik. Ihr gehören Vertreter aller Bundesländer, des Ministeriums für Gesundheit, sowie des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft an. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis Ende März 2007 ihre Arbeitsergebnisse vorzulegen.
Ich hoffe im Interesse aller Nichtraucher, zu denen ich im Übrigen auch gehöre, dass danach möglichst zügig eine einheitliche und weitreichende Regelungen zustande kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes