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Franz Thönnes
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Frage von Heike R. •

Frage an Franz Thönnes von Heike R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Thönnes,
ich lese folgendes:

"...Bei einer Rede an der Kennedy School of Government an der Universität Harvard hat US-Vizepräsident Joe Biden erstmals die Wahrheit über die Sanktionen gegen Russland gesagt: Demnach wollte die EU keine Sanktionen verhängen und wurde von Obama gezwungen, dem Kurs der Amerikaner zu folgen. Das Weiße Haus dokumentiert die Rede stolz im vollen Wortlaut...

...Umso schwerer wiegt der Vorwurf, den man der EU und in diesem Zusammenhang Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier machen muss: Denn die beiden haben nachweislich gegen die Interessen des eigenen Volkes gehandelt. Sie haben ihre ursprüngliche Positionen (Biden: „Es ist wahr, dass sie das nicht tun wollten.“) aufgegeben, und sich dem Druck der Amerikaner gebeugt. Sie haben ihrem Volk auferlegt, „wirtschaftliche Nachteile einzustecken“ – nicht, weil die deutsche Außenpolitik dies im langfristigen Interesse für unumgänglich gehalten hätte; sondern, weil sie zu feige, zu schwach oder zu skrupellos waren, die Interessen ihres eigenen Volkes gegenüber jenen der USA zu vertreten..."

Quelle:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/10/05/obama-vize-blamiert-merkel-usa-haben-eu-zu-sanktionen-gegen-russland-gezwungen/

Herr Thönnes meine Frage dazu an Sie, als Mitglied des Auswärtiger Ausschuss, wie steht unsere Außenpolitik zu diesen Aussagen des immerhin US Vizepräsidenten?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir auf Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

In meiner letzten Antwort an Sie auf dieser Plattform vom 19. Mai 2015, habe ich Ihnen unser Engagement für eine friedliche Konfliktlösung in der Ukraine-Krise bereits dargestellt. Auf Ihre erneute Frage kann ich zwar nicht für die „deutsche Außenpolitik“ antworten, erläutere Ihnen aber gerne meine Sicht der Dinge.

Auf Grund der Verletzung der ukrainischen Souveränität und territorialen Integrität durch Russland, verabschiedete der Europäische Rat am 6. März 2014 eine dreigestufte Strategie restriktiver Maßnahmen (Sanktionen):

• Stufe I - unmittelbar nach der völkerrechtswidrigen Krim-Annexion umgesetzt: u.a. Aussetzung Verhandlungen zum „Neuen Abkommen“ und Visafragen.

• Stufe II – Umsetzung seit 17.03.2014 und schrittweise erweitert: Einreiseverbot und Vermögenseinfrierung; derzeit bis zum 15.3.2016 verlängert.

• Stufe III – seit 31.07.2014: sektorale Wirtschaftssanktionen, d.h. eingeschränkter Zugang zum Kapitalmarkt für fünf russische Staatsbanken und drei Unternehmen im Rüstungs-/Ölsektor, Waffenembargo, Exportrestriktionen im Bereich Ölausrüstung, Beschränkungen bzgl. Dual-Use-Güter.

Darüber hinaus existieren separate Sanktionen zu Krim-Geschäften, die sich gegen die fortgesetzte Annexion der Krim und Sewastopols richten.

Im Rahmen des Krisenmanagements verfolgt die EU jedoch einen zweigleisigen Ansatz. Dieser besteht einerseits auf Druck, inklusive der gerade dargestellten Maßnahmen und andererseits auf dem Versuch eines fortgesetzten Dialogs. So sind die Sanktionen kein Selbstzweck, sondern Teil europäischer diplomatischer Bemühungen um eine friedliche Lösung in der Ost-Ukraine. Entsprechend hat auch der Europäische Rat am 19. und 20. März 2015 beschlossen, dass sie an die Umsetzung des „Minsker-Friedensplans“ geknüpft sind. Es liegt also an Russland, diesen Zustand zu verändern.

Dieses Vorgehen wurde von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gemeinsam getroffen und wird von allen getragen. Welche Interpretation der amerikanische Vizepräsident letztendlich vornimmt, bleibt ihm überlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes