Portrait von Franz Thönnes
Franz Thönnes
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Franz Thönnes zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von manfred b. •

Frage an Franz Thönnes von manfred b. bezüglich Recht

Vorratsdatenspeicherung : Ihre Antwort vom 08.05. ist unbefriedigent, weil nur die Punkte im geplanten Gesetz aufgezählt werden. Bitte nehmen Sie zur der konkreten Situation Stellung , z.B. Sie rufen aus Berlin Ihre Frau, es wird registriert, Sie reservieren im Restaurant ein Tisch, es wird regristriert, Sie bestellen ein Taxi, Sie verabreden sich zu einem Treffen usw. usw. Nach 4 Wochen ist Ihr Tagesablauf vorhersehrbar,sind Ihre Gewohnheiten bekannt. Wollen Sie das ?
Wer Ihnen etwas Übles will kann daraus einen Strick drehen. Wer kann die Kontrolleure kontrollieren ? Da haben wir aktuell das Beispiel der "Selektorenliste".
Ich meine, dieses Gesetz muss verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bröcker

Portrait von Franz Thönnes
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bröcker,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Juni 2015.

Wie ich in meiner Antwort an Herrn Hofmann bereits ausgeführt habe, gelten sowohl für die Datensicherheit als auch für den Zugriff auf das Material hohe Hürden.

Der Abruf von Standortdaten wurde generell verschärft. Zu geschäftlichen Zwecken gespeicherte Daten dürfen nicht mehr abgerufen werden. Genutzt werden dürfen nur noch die verpflichtend gespeicherten Standortdaten und dies unter strengen Voraussetzungen. Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen soll durch die verkürzte Speicherfrist und hohe Hürden für den Abruf verhindert werden.

Erstmals werden sehr hohe verpflichtende Datenschutzstandards bei den Providern gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz wird außerdem bestimmen, welche Anonymisierungs- und Kryptorisierungs-Standards von den Telekommunikationsunternehmen verpflichtend eingehalten werden müssen. Darüber hinaus müssen die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, innerhalb Deutschlands stehen.

Die von Ihnen dargestellte Kritik hat aber natürlich auch auf dem SPD-Parteikonvent am 20. Juni in Berlin eine große Rolle gespielt. Den dort gefassten Beschluss lasse ich in meiner Antwort verlinken. Er ist nach ausführlicher Diskussion mit 124 Ja-, bei 88-Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen angenommen worden. Damit ist er neben den bisherigen Beschlüssen von SPD-Parteitagen und dem Wahlprogramm eine Orientierung für die Entscheidung im Parlament.

Vor diesem Hintergrund, wie auch nach intensiver, kritischer Befassung mit diesem Thema, werde ich im Deutschen Bundestag, bei Einfügung einer Überprüfungsklausel in den Gesetzestext der Vorlage von Bundesjustizminister Heiko Maas, zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes