Frage an Franz Thönnes von Jochen L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Tönnies,
im Zuge der gegenwärtigen Pegida-Diskussion und der terroristischen Anschläge ergab sich innerhalb eines Gesprächskreises neulich, dass ein Teilnehmer u.a. behauptete deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens sowie Roma und Sinti seien steuerlich befreit. Grund wäre die sogn. Wiedergutmachung wg. der Greultaten während des 2. Weltkrieges.
Meine Einwände, dass dies populistischer Blödsinn wäre um gegen diese Leute Stimmung zu machen, fand leider kein Gehör. Einen direkten Beweis konnte ich natürlich nicht sofort liefern.
Deshalb meine entsprechend Frage an Sie, damit ich mit Hilfe Ihrer Antwort diesem widerlichen Gerücht, zumindest innerhalb meiner Umgebung, Paroli bieten kann. Es ist unerträglich welche fremdenfeindliche Gerüchte herumgeistern und von Leichtgläubigen, die natürlich auch nichts anderes hören wollen, geglaubt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Lehfeldt
Sehr geehrter Herr Lehfeldt,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.de.
Die Aussage in dem von Ihnen genannten Gesprächskreis entbehrt jeglicher Grundlage. Es gibt keine Steuerbefreiung für die von Ihnen genannten Personengruppen.
Nach §3 des Einkommensteuergesetzes gibt es höchstens einige Einkommen, die steuerfrei sind. Dazu gehören (Punkt 7) „Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz, Leistungen nach dem Flüchtlingshilfegesetz, dem Bundesvertriebenengesetz, dem Reparationsschädengesetz, dem Vertriebenenzuwendungsgesetz, dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz sowie Leistungen nach dem Entschädigungsgesetz und nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, soweit sie nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 und Absatz 2 sind.“
Steuerpflicht und o.g. Steuerfreiheiten sind unabhängig von der Religion, wie von der Ethnie der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes