Frage an Franz Thönnes von Maren B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Thönnes,
ich arbeite seit Jahren als Unternehmensberater in Norderstedt, zusammen mit meinem Kooperationspartner haben wir mehr als 200 Existenzgründungen erfolgreich auf dem Weg gebracht.
Nun müssen wir leider erfahren, dass Frau von der Leyen das Programm "Gründercoaching Deutschland" mit der 90 % Beratungsförderung aus Arbeitslosigkeit Ende des Jahres auslaufen lassen will.
Laut Koalitionsvertrag soll Deutschland verstärkt Innovationen hervorbringen und Leitmärkte bilden. Es sollten Förderprogramme für Gründungen und Gründungsfonds, sowie für die Betriebsnachfolgen zusammen die Wirtschaft stark ausbauen.............
Wie soll ein arbeitsloser Existenzgründer ohne Gründungszuschuss (Rückgang seit 2011 um 80%), ohne Mikrodarlehen (vorzeitig gekündigt) sich einen qualifizierten Berater leisten??
Wir freuen uns über eine Nachricht und die Haltung Ihrer Partei insgesamt zu diesem Themenkomplex.
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht!!
Mit freundlichen Grüßen
Maren Bahde
Sehr geehrte Frau Bahde,
vielen Dank für Ihre Frage zum Gründungscoaching bzw. -zuschuss vom 28. Mai 2013.
Mit der Instrumentenreform von Arbeitsministerin von der Leyen hat die Bundesregierung aus dem Gründungszuschuss eine Ermessensleistung gemacht. Die Auswirkung haben sie selbst dargestellt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich immer für den Erhalt des Zuschusses als Pflichtleistung eingesetzt. Denn er hat aus Arbeitslosen erfolgreiche Unternehmer gemacht. So hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Anfang 2012 festgestellt, dass es Menschen mit dem Gründungszuschuss schaffen, aus der Arbeitslosigkeit zu kommen. 80 Prozent der Gründerin-nen und Gründer waren auch anderthalb Jahre nach der Unternehmensgründung noch selbstständig und weitere zehn Prozent hatten wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Leider hat die Merkel-Regierung dieses erfolgreiche Instrument zusammengekürzt. Dass sie nun auch das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanzierte Gründungscoaching zum Ende des Jahres auslaufen lassen, ist aus ihrer Sicht konsequent, bleibt aber falsch. Eine schriftliche Frage hierzu beantwortet der zuständige Parlamentarische Staatssekretär wie folgt:
„Es ist seitens der Bundesregierung nicht geplant, die Variante „Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus Arbeitslosigkeit" in der kommenden ESF-Förderperiode fortzuführen. Voraussetzung für diese Förderung ist u. a. die Gewährung eines Gründungszuschusses (§ 93 SGB III). Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ist der Gründungszuschuss neu justiert worden.“
Dies bedeutet nichts anderes als: „Ohne den Zuschuss, den wir quasi abgeschafft (neu justiert) haben, brauchen wir das Coaching auch nicht mehr“.
Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist dieses Vorgehen ein Schlag ins Gesicht für alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Zukunft in die eigenen Hände nehmen wollen und dazu etwas Starthilfe benötigen.
Gerne würde ich hierüber auch persönlich mit Ihnen sprechen, mir einen Eindruck von Ihrer Arbeit machen und hierzu Ihr Unternehmen besuchen. Es würde mich freuen, wenn Sie hierfür offen sind. Meine Mitarbeiter im Bürgerbüro in Bad Segeberg werden deshalb in den nächsten Tagen mit Ihnen Kontakt aufnehmen um diese Möglichkeit zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes