Frage an Franz Thönnes von Uwe R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Thöbbes,
danke für Ihre Antwort. Diese habe ich bereits in Grundzügen einer offiziellen Mitteilung Ihrer Parteizentrale entnehmen dürfen.
Bitte übersehen Sie nicht meine in der1. Anfrage gestellten Ausführungen:
1. Gesetzliche Vorschriften, Verträge und Beschlüsse hinsichtlich Verstösse gegen geltendes EU REcht!
Diese gab es auch schon in der Vergangenheit - was hat es gebracht?
2. Wie sollen die Bürger vertrauen dass es zukünftig keine Verstösse geben wird bzw. welche Folgen hätten diese für die Verursacher?
Haben Sie diese übersehen?
Erholsames Wochenende!
Uwe Roesger
Sehr geehrter Herr Roesger,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Antwort.
Natürlich müssen die Verträge so ausgestaltet werden, dass es bei Verstößen auch zu Sanktionen kommt. Die Erfahrungen mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) haben gezeigt, das es zu einfach war, diese mit Mehrheitsbeschluss zu verhindern.
Das Europäische Parlament hat Ende September aber weitreichende Änderungen am SWP beschlossen. Bisher konnte gegen einen Euro-Staat ein so genanntes „Defizitverfahren“ nur dann eingeleitet werden, wenn dessen Neuverschuldung zu hoch war (über 3% des Bruttoinlandsprodukts - BIP). Zukünftig kann die Europäische Kommission auch ein Verfahren einleiten,
1.wenn das Mittelfristziel eines ausgeglichenen oder nahezu ausgeglichenen Haushalts nicht erreicht wird.
2.wenn die Gesamtschulden eines Landes zu hoch sind. Mitgliedstaaten mit einer Schuldenquote von über 60% des BIP sind künftig verpflichtet, jährlich 1/20 des über dieser Grenze liegenden Teils der Quote abzubauen, bis ihre Schulden nur noch 60% der Wirtschaftsleistung des Landes betragen.
Auch der Sanktionsmechanismus wurde dahingehend reformiert, dass Sanktionen für Euroländer nun wesentlich schneller greifen. Mittelfristig können nicht nur Finanz- und Geldstrafen verhängt können, es besteht auch die Möglichkeit einem Mitgliedstaat künftig in größerem Umfang als bisher EU-Mittel zu streichen. Dabei sollen die Zahlungen bestimmter EU-Fonds an eine nachhaltige Finanzpolitik gebunden werden. Des Weiteren lassen sich Sanktionen in Zukunft deutlich schwieriger aufhalten als zuvor, weil für einen solchen Stopp eine große (qualifizierte) Mehrheit im Rat erforderlich ist (sogenannte „Umgekehrte Mehrheit“).
Für die SPD-Bundestagsfraktion steht darüber hinaus aber fest, dass die Euro-Zone und die EU insgesamt wirksamere Regeln für eine solide Finanz- und Stabilitätspolitik in den Mitgliedstaaten benötigen. Dazu gehören auch Eingriffsrechte der Europäischen Union in die nationale Haushaltspolitik, wenn gegen die vereinbarten Finanz- und Stabilitätsziele der EU verstoßen wird. Zur gerechten Konsolidierung der Staatsfinanzen gehören nicht zuletzt Fortschritte bei der Harmonisierung der Steuerpolitik. Dass einige Länder auf Kosten anderer Steuerdumping zur Strategie erklären, muss aufhören. Eine Angleichung der Unternehmensbesteuerung in Europa ist überfällig. Außerdem brauchen wir eine harte gemeinsame Linie bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Steuerhinterziehung.
Nur auf dem Weg einer so abgesicherten gemeinsamen Stabilitäts-, Finanz- und Steuerpolitik in Europa sind gemeinschaftliche Haftungen für die Schulden von Krisenstaaten auf Dauer verantwortbar. Die SPD ist bereit, dafür auch die Änderung der Europäischen Verträge in Angriff zu nehmen. Vor allem aber benötigen die europäischen Mitgliedstaaten auch wirksame nationale Stabilitätsregeln, die ähnlich disziplinierende Wirkung im Umgang mit staatlicher Verschuldung besitzen, wie die in der deutschen Verfassung verankerte „Schuldenbremse“.
Um nachhaltig erfolgreich zu sein, fordern wir die Wachstumsstrategie „Europa 2020“ wesentlich konkreter auszugestalten und von Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament als „Wachstumspakt Europa“ verbindlich zu vereinbaren. Denn nur durch langfristiges Wachstum werden die Länder in der Lage sein, ihre Haushalte auszugleichen, Schulden zurück zu zahlen, in Bildung und Forschung zu investieren und damit Wachstumsimpulse zu erzeugen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Forderungen mit einem Entschließungsantrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Leider wurde er von der Regierungskoalition abgelehnt. Aber zur Information füge ich Ihnen diesen bei.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes