Frage an Franz Thönnes von Jürgen F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Warum werden Arbeitgeber nicht generell verpflichtet, offene Stellen an die Agentur für Arbeit zu melden?
Wie kann die Vermittlungstätigkeit verbessert werden?
Kann die Agentur Bewerbungen kopieren und an interessierte Arbeitgeber schicken? Damit würden die Arbeit suchenden Kosten sparen!
Sehr geehrter Herr Fürhoff,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Arbeitsmarktreform, die Sie mir über www.kandidatenwatch.de gestellt haben.
Wir haben die größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auf den Weg gebracht. Unser Ziel ist, Arbeitsuchende so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu vermitteln. Hierzu haben wir zahlreiche neue Instrumente geschaffen, aber auch Strukturen und Institutionen umgebaut, die zunehmend weniger Erfolge bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit erzielen konnten. Daneben haben wir die Arbeitnehmerrechte gestärkt und modernisiert und der Schwarzarbeit den Kampf angesagt.
Das vierte Reformpaket „Hartz IV“ war der letzte Baustein einer umfassenden Reform der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Viele Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und zeigen erste Erfolge.
Die Ziele aller bisherigen Reformpakete – von „Hartz I“ bis „Hartz IV“ – sind klar:
* Bessere Dienstleistungen des Staates für Arbeitslose, Arbeitnehmer
und Arbeitgeber
* Schnellere Vermittlung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt
* Schaffung neuer und zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten.
Noch immer ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland zu hoch. Doch mit den sog. Hartz-Gesetzen haben wir Bewegung in den Arbeitsmarkt gebracht. Zu der umfangreichen Reform gehören neue Beschäftigungsoptionen wie Ich-AGs und MiniJobs, bessere Vermittlung in den JobCentern und Personal-Service-Agenturen, Förderprogramme, mehr Anreize Arbeitslose einzustellen, Leistungen aus einer Hand, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und auch mehr Forderungen an Jobsuchende.
*Angebote für junge Leute*
Besonders für junge Leute werden die Betreuungsangebote verbessert. Bei unter-25-jährigen wird der Fallmanager-Betreuungsschlüssel von 1:75 als erstes umgesetzt. Junge Menschen schnell in Arbeit zu bringen ist dabei das Ziel.
Die Arbeitsagenturen bieten der Gruppe der U-25 "8 Wege zum Job":
* Individuelle Beratung und Betreuung
* Vermittlung in Ausbildung
* Vermittlung in Arbeit
* Berufsvorbereitende Bildung
* Einstiegsqualifikationen
* Berufliche Qualifizierung
* Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten
* Innovative Modellprojekte
doppelter Pfeil www.arbeitsmarktreform.de
http://www.arbeitsmarktreform.de : ausführliche Informationen zum Thema
*Hartz III und IV: Die zentralen Punkte*
Das "dritte Gesetz" hat die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einem modernen, d.h. leistungsfähigen und kundenorientierten Dienstleister gelegt. Es sorgt für eine Vereinfachung des Leistungsrechts und des Einsatzes der arbeitsmarktpolitischen Intrumente, damit die BA ihre personellen Kapazitäten auf ihre Kernaufgabe - der Vermittlung von Arbeit und der Eingliederung von Arbeitslosen - konzentrieren kann. Mittelfristig werden 3.000 Arbeitskräfte zusätzlich für die Vermittlungstägigkeit zur Verfügung stehen. Die dritte wesentliche Komponenten des Hartz III-Gesetzes ist die Vereinfachung des Altersteilzeitrechts: Durch Beseitigung bürokratischer Hemmnisse soll das Altersteilzeitgesetz auch für kleinere Unternehmen attraktiv gemacht werden, um eine noch stärkere Inanspruchnahme dieses Beschäftigungsinstruments und seiner Brückenfunktion zu erreichen: Hierdurch werden Beschäftigungspotenziale für Jüngere erschlossen und die Beschäftigung Älterer gesichert.
Das *vierte Gesetz* regelt zum 1.1.2005 die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einem einheitlichen Leistungssystem und die Gründung von Job-Centern. Beide zusammen sind das zentrale Element der Hartz-Reformen. Durch eine umfassende und auf ihre individuellen Bedarfe zugeschnittene Betreuung werden den Arbeitssuchenden künftig die Möglichkeiten an die Hand gegeben, die sie zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit benötigen: Ziel ist die schnelle und passgenaue Vermittlung in Arbeit. Statt um 400 Erwerbslose, kann sich ein Vermittler um 75 Erwerbslose kümmern. Das bloße Verwalten der Langzeitarbeitslosen wird durch eine Politik des Förderns und Forderns
ersetzt.
*Hartz I und II*
Mit den beiden Gesetzen "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" haben wir die größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Das erste und das zweite Gesetz sind im Wesentlichen am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Die beiden Gesetze basieren auf den Empfehlungen der Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Sommer 2002. Das besondere ist, dass die Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit einstimmig von den Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Wissenschaft erarbeitet wurden.
Die beiden Gesetze Hartz I und II zielen auf die
* Stärkung des Grundsatzes von Fördern und Fordern,
* Verbindung von Sicherheit und Flexibilität,
* Erschließung neuer Beschäftigungsfelder und neuer Arbeitsplätze,
* Verbesserung der Qualität und Schnelligkeit der Arbeitsvermittlung,
* Neuausrichtung der Förderstruktur in der beruflichen Weiterbildung und
* Stärkung des Dienstleistungscharakters der Bundesanstalt für Arbeit.
Über all dem steht das gemeinsame Ziel, die Arbeitslosigkeit nachhaltig zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes