Frage an Franz Thönnes von Steffen L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Thönnes,
ich danke für Ihre Antwort vom 22.04.2009 auf meine Frage vom 01.03.2009.
Ihre Antwort ist für mich jedoch unbefriedigend.
Ich habe explizit das FRG genannt und nicht SGB oder RÜG. Wenn ein Gesetz für eine bestimmte Personengruppe nicht mehr gültig ist und damit erhebliche geltwerte Nachteile für den betroffenen Personenkreis verbunden sind, so ist es eine Pflicht des Staates, diese Personengruppe zeitnah zu informieren.
Frage: Akzeptieren Sie diese demokratische Pflicht der Bundesregierung?
Mit Ihrer Antwort vom 22.04.2009 bestätigen Sie leider weiterhin, dass Sie alle Anstrengungen unternehmen, diese Ungerechtigkeit und undemokratische Handlungsweise für rechtens zu erklären. Ich vermisse bei Ihnen die Grundtugend der SPD, benachteiligten und geschädigten Menschen zu helfen.
Die Bestandsübersiedler, insbesondere die mit Hoch- und Fachschulausbildung, sind die Verlierer der Wiedervereinigung, dabei haben diese Menschen auch erheblich als Wegbereiter der Einheit mitgewirkt.
Die SPD-Abgeordnete Frau Schwall-Düren hat mir persönlich in einem Gespräch in Dülmen erklärt, dass der Weg zur Behebung dieser politischen Fehlentscheidung über eine Günstigerprüfung lösbar ist, die ja im Rentenrecht angewandt wird, sehen Sie bitte auch die von Ihnen unbeantwortete Frage vom 12.02.2009 von Herrn Dietrich, 125 Interessenten warten hier auf Ihre Antwort.
Eine gesetzliche Änderung wäre bei einer Günstigerprüfung nicht erforderlich.
Ich bitte Sie nochmals, reihen Sie sich ein in die Gruppe der Abgeordneten, die diese Ungerechtigkeit erkannt haben, tausende von Betroffenen werden es Ihnen danken.
Fragen:
Warum wurde der betroffene Personenkreis nach dieser eklatanten Gesetzesänderung nicht zeitnah informiert?
Warum wird für diese Personengruppe nicht die im Rentenrecht praktizierte Günstigerprüfung angewandt?
Wäre es möglich, die Lösung dieses Mißstandes in das Wahlprogramm der SPD aufzunehmen?
Ich hoffe auf eine positive Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Lerch
Sehr geehrter Herr Lerch,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10. Mai 2009, zum Fremdrentengesetz (FRG).
Entsprechend meiner Antwort an Herrn H. D. (Frage vom 12.02.2009) muss ich auch Ihnen mitteilen, dass aus meiner Sicht bereits alle Argumente ausgetauscht sind und es gegenwärtig keine neuen gibt. Aus diesem Grund werde ich von der Beantwortung weiterer Fragen zu diesem Thema absehen.
Mit freundlichen Grüßen.