Frage von Joachim H. • 30.07.2010
Antwort ausstehend von Franz Schindler SPD
(...) es freut mich, dass Sie an meiner Rechtsmeinung zur Bedeutung des § 203 StGB bei der Bearbeitung von Familienrechtsangelegenheiten interessiert sind. Ich werde Ihnen aber nicht den Gefallen erweisen, mich für die eine oder andere Position vereinnahmen zu lassen. (...)
Sehr geehrter Herr Schießl,
Sehr geehrter Herr Schießl,