
(...) In der Bundesrepublik Deutschland ist es das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung Ihrer Kinder zu übernehmen. Das Betreuungsgeld fußt auf diesem Grundsatz. Es sollen künftig zwei Modelle der Betreuung und Pflege von unter 3-jährigen Kindern staatlich gefördert werden. (...)