Frage an Franz-Josef Jung von Daniel B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Jung,
Wie stehen Sie zum Bereuungsgeld?
Frau Dr. Merkel sagte dem "Westphallen-Blatt":
„Das Betreuungsgeld ist zusammen mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen ein fester Bestandteil unserer Politik für die Wahlfreiheit von Eltern“
Hier ein Beispiel aus der Realität:
In Mörfelden-Walldorf in Ihrem Wahlkreis soll am 15 Mai in der Sadtverordnetenversammlung eine neue Gebührensatzung für Kindertagesstätten beschlossen werden.
Nach der neuen Satzung soll man für eine U3 Betreuung in der Zeit von 7:00 – 16:30 Uhr zw. 402 € und 474 € + 60 € Verpflegung bezahlen. Die Höhe ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 EstG.
Jetzt mal angenommen man hat zwei Krippenkinder (fürs zweite zahlt man die Hälte der kleineren Gebühr):
min. Gebühr in der Zeit 7:00 – 16:30 Uhr: 402€ + 201 € + 120 € Verpflegung = 723 €
max. Gebühr in der Zeit 7:00 – 16:30 Uhr: 474 € + 237 € +120 € Verpflegung = 831€
Die minimale Gebühr zahl man bis zu einem monatlichen Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 EstG von 3000 € den maximalen Betrag ab 6000 €.
Wie soll ein Eheparter in dem Niedrieglohnland Deutschland erstmal 700€ - 800€ netto verdienen?
Auch wenn man mehr verdienen würde, arbeitet der Parter dann fast nur für die Kinderbetreuungskosten. Dann bleibt man doch lieber Zuhause und kassiert 300 €.
Wo wäre hier die von der Frau dr. Merkel genannte WAHLFREIHEIT, wenn ich mir das Eine gar nicht leisten kann?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Busack
Sehr geehrter Herr Busack,
vielen Dank für Ihre Frage vom 30. April 2012.
In der Bundesrepublik Deutschland ist es das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung Ihrer Kinder zu übernehmen. Das Betreuungsgeld fußt auf diesem Grundsatz. Es sollen künftig zwei Modelle der Betreuung und Pflege von unter 3-jährigen Kindern staatlich gefördert werden. Zwei Varianten der Betreuung bedeuten im Grundsatz eine Wahlmöglichkeit.
Die Bundesrepublik, das Land Hessen sowie die Kommunen fördern in hohem Maße den Ausbau der Krippenplätze in unserem Land. Unter dem Aspekt der Gleichberechtigung ist es nur folgerichtig, dass auch die zweite Betreuungsvariante staatlich gefördert wird. Es steht dabei außer Frage, dass die individuellen Lebensverhältnisse der Familien ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung des Erziehungsortes darstellen.
Bezugnehmend auf die Gebührensatzung in Mörfelden-Walldorf möchte ich auf den konkurrierenden Antrag der der CDU-Fraktion vom 3. Mai 2012 aufmerksam machen, welcher sich gegen eine Erhöhung der Kindertagesstättengebühren ausspricht.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Franz Josef Jung MdB
Bundesminister a.D.