(...) Alle Wehrpflichtigen werden vor ihrer Einberufung zur Ableistung des Grundwehrdienstes auf ihre geistige und körperliche Tauglichkeit für den Wehrdienst untersucht. Für alle Untersuchungen gilt als Begutachtungsgrundlage die bundesweit einheitliche zentrale Dienstvorschrift: „Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von freiwilligen Bewerbern sowie bei der Entlassung von Soldaten“ (ZDv 46/1). (...)
(...) Bezüglich Ihrer Frage zur Zusammenarbeit mit Russland ist zu sagen, dass Russland in der bilateralen Zusammenarbeit aufgrund der prägenden Erfahrungen der gemeinsamen Geschichte sowie seiner besonderen Rolle als herausgehobener Partner von NATO und Europäischer Union, seiner Größe und seines Potenzials ein besonderer Rang zukommt. Frieden und Sicherheit sowie Stabilität, Integration und Wohlstand in Europa sind deshalb ohne oder gar gegen Russland nicht zu gewährleisten. (...)
(...) Im Rahmen seiner Verantwortung für die sichere und effiziente Durchführung des militärischen Flugbetriebs in Deutschland achtet das Ministerium stets auch darauf, dass die für die Bevölkerung aus dem notwendigen Übungsbetrieb der Streitkräfte resultierenden Belastungen auf das zwingend notwendige Maß begrenzt bleiben. Vor diesem Hintergrund wurde seit 1990 durch Maßnahmen, wie etwa die Begrenzung der Tiefflugstunden, die Beschränkung der Zeiten, in denen Nachttiefflüge durchgeführt werden dürfen, sowie die Reduzierung der maximal zulässigen Planungsgeschwindigkeiten für militärische Übungsflüge eine deutliche Reduzierung der Belastungen durch militärische Übungsflüge erreicht. (...)
(...) Die Ausrüstungsplanung der Bundeswehr ist fähigkeitsbezogen angelegt. (...) Ausrüstung und Ausstattung der Soldaten für die SoldatenAuslandseinsätze entsprechen dem Stand der Technik und werden stetig verbessert. (...)
(...) Die Stadt Ansbach beobachtet im Zuge eines Lärmmanagements die Lärmsituation. Bei störendem Lärm wird das "Lärmtelefon" des US-Standortes angerufen, das während der Bürozeit auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Darüber hinaus überwacht das Luftwaffenamt, Abteilung Flugbetrieb der Bundeswehr, in Köln alle militärischen Flugbewegungen im deutschen Luftraum, weist Abweichungen von den Flugbetriebsregelungen nach und leitet die Ahndung von Verstößen ein. (...)