
(...) Alle Wehrpflichtigen werden vor ihrer Einberufung zur Ableistung des Grundwehrdienstes auf ihre geistige und körperliche Tauglichkeit für den Wehrdienst untersucht. Für alle Untersuchungen gilt als Begutachtungsgrundlage die bundesweit einheitliche zentrale Dienstvorschrift: „Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von freiwilligen Bewerbern sowie bei der Entlassung von Soldaten“ (ZDv 46/1). (...)