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Franz-Josef Jung
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Frage von Ilka Dr. H. •

Frage an Franz-Josef Jung von Ilka Dr. H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Minister,

wir wohnen im Nordsaarland, unter der TRA Lauter und dem Übungsgebiet Polygone. Auch wenn Politiker immer wieder beteuern, dass die Zahl der miltärischen Überflüge abgenommen hätte, so hat die Zahl der Lärmereignisse, trotz zunehmender Proteste der Bevölkerung, stetig zugenommen: Dauerdröhnen, Abfangjagden....Eigentlich ist die Erträglichkeitsgrenze längst überschritten. Der Dauerlärm ist vor allem für geistig arbeitende Menschen und solche, die sich in der Natur erholen wollen, nicht zu ertragen.

Nun meine Fragen: Was wollen Sie zur deutlichen Verringerung des Fluglärms in nächster Zeit tun? Warum gibt es für die US- Airforce keine klaren Zeitregelungen, die wenigstens in den Abendstunden Erholung zulassen? Inwieweit sollen diese exzessive Übungen tatsächlich der Sicherheit dienen (wie Sie sehen, bezweifle ich dies ohnehin)?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmann,

die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Internationale Einsätze zur Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und der Kampf gegen den internationalen Terrorismus sind heute die wahrscheinlichsten Einsatzszenarien von Streitkräften. Moderne Streitkräfte können die an sie gestellten Anforderungen nur dann erfüllen, wenn ihre volle Einsatzbereitschaft und permanente Verfügbarkeit uneingeschränkt sichergestellt ist. Dies gilt in besonderem Maße für Luftstreitkräfte, die den hierzu erforderlichen Leistungsstand für einen Einsatz mit kurzer Vorwarnzeit nur durch kontinuierliches Üben sicherstellen können. Dabei gelten für alle in Deutschland stattfindenden militärischen Übungsflüge – auch für die der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte – dieselben, durch das Bundesministerium der Verteidigung erlassenen flugbetrieblichen Bestimmungen.

Im Rahmen seiner Verantwortung für die sichere und effiziente Durchführung des militärischen Flugbetriebs in Deutschland achtet das Ministerium stets auch darauf, dass die für die Bevölkerung aus dem notwendigen Übungsbetrieb der Streitkräfte resultierenden Belastungen auf das zwingend notwendige Maß begrenzt bleiben. Vor diesem Hintergrund wurde seit 1990 durch Maßnahmen, wie etwa die Begrenzung der Tiefflugstunden, die Beschränkung der Zeiten, in denen Nachttiefflüge durchgeführt werden dürfen, sowie die Reduzierung der maximal zulässigen Planungsgeschwindigkeiten für militärische Übungsflüge eine deutliche Reduzierung der Belastungen durch militärische Übungsflüge erreicht. In diesem Zusammenhang wurde im September 2007 das Ende der Übungsflüge in der TRA „Lauter“ in den Abendstunden der Monate Mai bis September von vormals 23:30 Uhr auf 21:00 Uhr Ortszeit vorgezogen. Des Weiteren werden zum 09. März 2009 weitere Maßnahmen wirksam, die gemeinsam mit den Ländern Saarland und Rheinland-Pfalz beschlossen wurden: Durch eine weitere Reduzierung und Verlagerung von militärischen Übungsflügen wird die Bevölkerung in beiden Bundesländern weiter entlastet. Allerdings gehen diese Maßnahmen für die Luftwaffe und für die in Deutschland stationierten US-Luftstreitkräfte einher mit zusätzlichen Einschränkungen hinsichtlich der Flexibilität in der Durchführung der notwendigen militärischen Übungsflüge.

Wie Sie sehen, werden die Belange der Bürgerinnen und Bürger durch das Bundesministerium der Verteidigung sehr ernst genommen. Im Sinne einer gesamtstaatlichen Verantwortung für eine bestmögliche Vorbereitung unserer Soldatinnen und Soldaten auf die oftmals mit Gefahr für Leib und Leben verbundenen Einsätze müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen jedoch stets sehr genau gegen die damit verbundenen Einschränkungen in der Durchführung des notwendigen Übungsbetriebs abgewogen werden.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung