(...) Deutschland ist mit rund 3.300 Soldatinnen und Soldaten drittgrößter ISAF-Truppensteller. Als Führungsnation im Norden trägt Deutschland dort besondere Verantwortung und besondere Lasten, auch für die dort eingesetzten Verbündeten. (...)
(...) Es obliegt dem NATO-Rat, die Voraussetzungen für einen Bündnisfall festzustellen. (...)
(...) In modernen Streitkräften, die sich auch an Auslandseinsätzen beteiligen, sind die Anforderungen an die eingesetzten Soldaten allerdings so vielfältig geworden, dass die verfügbaren Wehrpflichtigen den zu besetzenden Stellen nicht mehr so relativ einfach zugeordnet werden können, wie dies früher der Fall war. Es ist daher nicht zu vermeiden, dass in Einzelfällen für einen Wehrpflichtigen zu einem von ihm bevorzugten Einberufungstermin keine Wehrpflichtstelle zur Verfügung steht. (...)