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Frage von Florian P. •

Frage an Franz-Josef Jung von Florian P. bezüglich Recht

Geehrter Herr Minister,

was Sagen Sie dazu, dass Soldaten der Bundeswehr, die Untergebene zu rechtswidrigen Taten nötigen, nicht so belangt werden, dass sie sich hinterher nicht mehr trauen, sich nahezu genauso wie zuvor zu verhalten?
Bitte behaupten Sie nicht, dies geschehe. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht der Bw (2005) verboten hatte, mich schwer zu benachteiligen, wurde gegen mich eine faktische Beförderungssperre verhängt. Wieder brauchte ich ein Gericht. Solcher Druck ist verboten und rechtswidrig!
Nach diesem Prozess bekam ich zunächst, obwohl das Gericht dies letztinstanzlich (2008) verlangt hatte, keinen neuen Bescheid so dass mein Anwalt erst ein Zwangsgeld beantragen musste. Kommt auch so etwas etwa wegen “Überlastung” schon einmal vor? Wäre ja kein Wunder bei den vielen überflüssigen Prozessen.

Schließlich würde ich gerne wissen, ob Ihnen bekannt ist, dass das Personalamt seit März 2009 zwar nicht mehr mit dem Argument, ich hätte ein (bekanntermaßen nur für Angriffskriege) untaugliches Gewissen, meine Beförderung ablehnt, dass dieses aber nach den drei (!) gerichtlichen Niederlagen nahtlos eine neue faktische Beförderungssperre gegen mich verhängte hat, nun unter dem Vorwand, mein Buch "Totschlag im Amt" offenbare einen Charaktermangel. Natürlich erwarte ich nicht, dass Ihnen klar ist, wer hier ein Charakterdefizit hat, denn dieser Rechtsstreit läuft ja noch. Gerichtlich entschieden ist allerdings, wer bisher penetrant rechtswidrig handelte.
Wie kann eine Armee in einem Rechtsstaat so fortgesetzt und dreist Recht brechen?
Trifft es zu, dass keiner der Verantwortlichen bisher degradiert oder entlassen wurde, dass man das vielmehr nur mit mir versucht hat, obwohl ich (nun verbrieft) das Recht auf meiner Seite hatte? Was wissen und was sagen Sie öffentlich dazu?

Mit traurigen Grüßen
Florian Pfaff

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Antwort ausstehend von Franz-Josef Jung
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