Frage an Franz-Josef Jung von Werner K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Bundesverteidigungsminister,
Gestern (Allerheiligen 2008) habe ich feststellen müssen, dass auf dem Bahnhof Wicklesgreuth nachmittags Rangierarbeiten durchgeführt und dabei Containerzüge nach Katterbach verschoben wurden. Die Rangierarbeiten dauerten bis in die späten Nachtstunden.
Diese offensichtlich der US-ARMY zuzuordnenden Container waren auf Waggons der Staatlichen Belgischen Eisenbahn verladen. Einige Container trugen Tarnfarben und waren durch die Aufschrift erkennbar Eigentum der US-Army oder von dieser geleast.
Wir vermuten, dass damit Kriegsmaterial aus dem IRAK-Krieg (laut BVG-Urteil völkerrechtswidrig) in die der EUCOM unterstellen US-Kaserne Katterbach zurücktransportiert wurde. Fotos der im Bahnhof Wicklesgreuth vorüber gehend parkierten Teile des Transportes liegen vor!
Hiermit stelle ich die Frage, inwieweit dieser Transport im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes § 3 von der Bundesregierung genehmigt wurde. Falls dieser Transport genehmigt wurde, dann erbitte ich um Auskunft, welche Zusatzabkommen dafür zutrafen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Kopper
Sehr geehrter Herr Kopper,
die Zuständigkeit zur Erteilung von KWKG-Genehmigungen liegt nicht im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, sondern in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Ich bitte Sie deshalb Ihre Frage dorthin zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Josef Jung