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Frage von Klaus Peter S. •

Frage an Franz-Josef Jung von Klaus Peter S. bezüglich Innere Sicherheit

1) Ich empfinde die Antwort die Sie Frau Frauke Willer am 02.09.2008 auf die Frage vom 27.08.2008 gegeben haben als, mit Verlaub, unerträglich arrogant. Sie mögen die Angelegenheit als erledigt betrachten, die Fragestellerin tut das offensichtlich nicht und es sind auch noch andere Leute sehr an den Antworten interessiert, mich eingeschlossen.

Ich wiederhole deshalb die noch offenen Fragen und wäre Ihnen für eine aussagefähige und nachvollziehbare, nicht aus zusammengeschusterten vorgefertigten Textbausteinen bestehende Antwort sehr verbunden! Letztendlich ist dies hier ein öffentliches Forum das von vielen Leuten, nicht nur den Fragestellern, eingesehen wird.

Art.53 Abs.2(ter) Zusatzabkommen zum NATO Truppenstatut schreibt vor, dass auf Bundesebene Verwaltungsabkommen über die Benutzung von Standortschießanlage und Truppenübungsplätzen, welche den ausländischen Streitkäften zur ausschließlichen Nutzung überlassen worden sind, abgeschlossen werden müssen.
Dieses ist am 18.März 1993 durch Ihren Amtsvorgänger Volker Rühe geschehen.
Welcher Personenkreis war an der Ausarbeitung der Inhalte und der Auflistung der Truppenübungsplätze und Standortschießanlagen beteiligt?
Wer ist für die Einhaltung dieser Verwaltungsvereinbarungen zuständig?
Wann und wie kann die Auflistung der Standortübungsplätze geändert werden?
Wird dieses öffentlich bekannt gemacht?
Dürfen Liegenschaften aus diesen Verwaltungsvereinbarungen veräußert werden?
Darf eine Stadt oder ein Kreis den Abriss dieser Anlagen ordnungsrechtlich verfügen?
Dürfen auf diesen Anlagen Umweltgifte offen zu Tage treten und das Oberflächenwasser verschmutzen mit Schwermetallen?
Wer sichert diese Liegenschaften gegen unbefugtes Betreten, wenn die Anlagen nicht aktiv durch die Streitkräfte genutzt werden, es gehen Gefahren von diesen Liegenschaften durch Munition und Munitionsteile aus.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Verständnis, dass die von Frau Willer angesprochenen Fragen Gegenstand eines Gerichtsverfahrens waren und das öffentliche Forum abgeordnetenwatch.de nicht der geeignete Ort ist, um diese komplizierten rechtlichen Fragen, die auch Frau Willers persönliche Situation betrafen, in aller Ausführlichkeit zu erörtern.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Franz Josef Jung