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Franz-Josef Jung
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Frage von Frank W. •

Frage an Franz-Josef Jung von Frank W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jung,

Der Altbundeskanzler Helmut Schmidt behauptete in seiner Rede vom 20.Juli 2008 anlässlich des Bundeswehrgelöbnisses:

„Auch künftig werden Bundestag und Bundesregierung unsere Streitkräfte nur im Gehorsam gegen das Grundgesetz und nur im Gehorsam gegen das Völkerrecht einsetzen.“

Meine Fragen:
1. Warum setzen Bundestag und Bundesregierung unsere Streitkräfte im Gehorsam GEGEN! das Grundgesetz und im Gehorsam GEGEN! das Völkerrecht ein?
2. welche Konsequenz soll ich als Staatsbürger daraus ziehen?
Auswandern, Akzeptieren, oder Widerstand nach Artikel 20 Absatz 4 GG ?

Herr Schmidt sagte gegen, nicht gegenüber, dies ist ein gravierender Unterschied, und auch wenn er schon etwas älter ist, wird er doch wohl wissen was er sagt.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Willimzik

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Willimzik,

ich möchte meiner Antwort die entsprechende Passage aus der Rede von Herrn Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt anlässlich des Feierlichen Gelöbnisses am 20. Juli 2008 in Berlin voranstellen.

"Tatsächlich sind seit 1949 alle acht Bundeskanzler und ihre politischen Parteien und Fraktionen mit der parlamentarischen Demokratie sehr viel klüger umgegangen. Sie haben auch in kluger Weise dazu beigetragen, uns den äußeren Frieden zu erhalten. So haben wir unserem Grundgesetz und dem Völkerrecht gehorcht, als wir uns dem Krieg im Irak verweigert haben.

Dagegen wenn wir heutzutage an militärischen Eingriffen in Afghanistan uns beteiligen, dann geschieht es in Übereinstimmung mit unserem Grundgesetz, in Übereinstimmung mit dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen -- und gemeinsam mit unseren Verbündeten.

Man kann über solche Einsätze streiten. Jedoch jeder Soldat und jeder Rekrut darf sich darauf verlassen. Auch künftig werden Bundestag und Bundesregierung unsere Streitkräfte nur im Gehorsam gegen das Grundgesetz und nur im Gehorsam gegen das Völkerrecht einsetzen.

Liebe junge Soldaten! Ihr habt das große Glück -- ganz anders als ich als Rekrut des Jahres 1937! - Ihr habt das Glück, einer heute friedfertigen Nation und ihrem heute rechtlich geordneten Staat zu dienen. Ihr müsst wissen: Euer Dienst kann auch Risiken und Gefahren umfassen. Aber Ihr könnt Euch darauf verlassen: Dieser Staat wird Euch nicht missbrauchen. Denn die Würde und das Recht des einzelnen Menschen sind das oberste Gebot -- nicht nur für die Regierenden, sondern für uns alle."

Aus der vollständigen Passage erschließt sich, dass Helmut Schmidt hier keinen Zweifel daran lässt, dass er unser Handeln "im Gehorsam gegen das Grundgesetz" und "im Gehorsam gegen das Völkerrecht" positiv, im Sinne der völligen Übereinstimmung mit dem Grundgesetz bzw. dem Völkerrecht verstanden wissen will.

Damit komme ich zum Kern Ihrer Frage -- der völker- und verfassungsrechtlichen Konformität der Einsätze der Bundeswehr. Hierzu darf ich Ihnen versichern, dass sich Bundesregierung und Bundestag umfassend im Einklang mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Charta der Vereinten Nationen befinden. Ich habe hierzu jüngst eine Broschüre mit dem Titel "Einsätze der Bundeswehr im Ausland" herausgegeben, die Ihnen detailliert Auskunft zu den bereits abgeschlossenen und laufenden Einsätzen, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen gibt.

Sie können diese Broschüre über www.bundeswehr.de im Bereich Service bestellen oder direkt lesen. Weiterführende Informationen darüber hinaus finden Sie im Internet unter www.einsatz.bundeswehr.de und www.weissbuch.de .

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Josef Jung