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Frage von Werner K. •

Frage an Franz-Josef Jung von Werner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bundesverteidigungsminister,

in Ansbach läuft gerade ein Enteignungsverfahren zwecks Landbeschaffung, um das Kasernenareal der Kaserne Katterbach um einen Parkplatz für das zivile Gefolge und um einen Eingangs-Kontrollbereich zu vergrößern.

Diese Maßnahme wird als Vollzug des Landesbeschaffungsgesetzes deklariert.
Genau in diesem Gesetz steht unter dem § 1, dass solche Maßnahmen nur zum Zwecke der Landesverteidigung durchgeführt werden dürfen. Auf Grund der Tatsache, dass in dieser Kaserne US-Soldaten für den Krieg im Irak und jetzt teilweise auch für den in Afghanistan aus- und weitergebildet werden, was nichts mit einer Landesverteidigung zu tun hat, ist es verwunderlich, dass das Bundesverteidigungsministerium vor über 4 Jahren bereits das Enteignungsverfahren in Gang gesetzt hat und dass dieses Verfahren mit “Gewalt“ weiterverfolgt wird, obwohl dafür nach wie vor offensichtlich die gesetzliche Grundlage fehlt.

Oder halten Sie und Ihr Ministerium unter Berücksichtigung der derzeitigen politischen Verhältnisse (20 Jahre nach dem kalten Krieg) es weiterhin für erforderlich, allen Wünschen der US-Army und ihrem sogenannten Sicherheitsbedürfnis Folge zu leisten, obwohl die Bundesrepublik die Verträge des NATO-Truppenstatuts jederzeit mit einer Frist von 2 Jahren kündigen und neu verhandeln könnte?
Mit dem Sicherheitsbedürfnis der US-Army wird z.B. auch. die Verlegung der Bundesstraße 14 und weiterer Bauten und Zufahrtskontrollstellen begründet, obwohl das Wort „Sicherheitsbedürfnis“ im NATO-Truppenstatut überhaupt nicht vorkommt, aber dadurch weitere Landnahmen zu befürchten sind.

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Antwort ausstehend von Franz-Josef Jung
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