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Franz-Josef Jung
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Frage von Daniel M. •

Frage an Franz-Josef Jung von Daniel M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Jung,

Untersuchungen im Kosovo, in Bosnien und im Irak, dort wo amerikanische Truppen die gefährliche Uran-Munition eingesetzt hatten, zeigen bislang wenig bekannte Langzeitfolgen unter denen besonders die Kinder in den Kriegsgebieten zu leiden haben. Nach Ende des jüngsten Irak-Krieges entdeckten die Experten in der Umgebung von Basra kontaminierte Kriegsschauplätze, deren radioaktive Verseuchung die natürliche Erdstrahlung um das 20.000-fache übertrifft. Warum wird dieses von der Bundesregierung, und vor allem vom Verteitigungsministerium nicht öffentlich verurteilt?

Quelle: http://www.nuoviso.de/filmeDetail_basra.htm

Gruß

Daniel Anton

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Anton,

Im Humanitären Völkerrecht gibt es keine Bestimmung, die generell den Einsatz von Munition mit abgereichertem Uran verbietet. Ihre Verwendung ist jedoch den allgemeinen Einschränkungen durch das Humanitäre Völkerrecht – die für jeden konventionellen Waffeneinsatz gelten – unterworfen.

Eine Reihe von Organisationen und Institutionen, darunter die NATO, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), die Internationale Atomenergiebehörde sowie die Europäische Kommission haben umfangreiche Untersuchungen zu Gesundheits- und Umwelteinflüssen durch Munition mit abgereichertem Uran durchgeführt. Bis heute hat keine Untersuchung einen wissenschaftlich nachweisbaren ursächlichen Zusammenhang zwischen der Verwendung abgereicherten Urans in Munition und den damit von Medienberichten in Verbindung gebrachten Krankheiten ergeben.

UNEP-Untersuchungen der letzten Jahre im ehemaligen Jugoslawien, Kuwait und Irak haben zwar Spuren von abgereichertem Uran in der Umwelt insbesondere in unmittelbarer Nähe von Einschlagsstellen und teilweise auch im Trinkwasser und der Luft nachweisen können, allerdings in sehr geringen Mengen, deren Strahlung weit unter den von der Internationalen Atomenergiebehörde empfohlenen Grenzwerten liegt. Auch die im Trinkwasser und in der Luft gefundenen Spuren lagen unter entsprechenden internationalen Sicherheitsreferenzwerten.

Bereits im Jahre 2001 löste der vermutete Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Munition mit abgereichertem Uran und Krebserkrankungen bei SFOR- und KFOR-Soldaten in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo eine öffentliche Diskussion aus. Die Bundeswehr ordnete in diesem Zusammenhang frühzeitig eine gesundheitliche Überwachung des deutschen Einsatzkontingentes durch die Gesellschaft für Strahlenforschung (GFS), heute Helmholtz Zentrum München, an. Die Ergebnisse der Untersuchung, die vergleichbar auch durch andere truppenstellende Nationen durchgeführt wurde, führte zu dem Schluss, dass die Einsatzorte so gut wie keine radiologischen Gesundheitsrisiken bargen und toxikologische Risiken nur unter außergewöhnlichen Umständen bestanden.

Angesichts dieser Sachlage verliefen bisherige Initiativen für ein generelles Verbot von Munition mit abgereichertem Uran auf internationaler Ebene erfolglos. Um weitere Klarheit zu schaffen, wurde auf der 62. Sitzung der VN-Generalversammlung im Oktober 2007 eine VN-Resolution zu Munition mit abgereichertem Uran mit Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet, in der der Generalsekretär der Vereinten Nationen gebeten wird, die Auffassungen der Mitgliedsstaaten und relevanter internationaler Organisationen zu den Auswirkungen von Munition mit abgereichertem Uran einzuholen und der 63. Sitzung der VN-Generalversammlung 2008 einen Bericht vorzulegen.

Ob sich hier neue Erkenntnisse ergeben werden, bleibt abzuwarten.

Die Bundeswehr verfügt über keine Munition mit abgereichertem Uran.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Franz Josef Jung