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Franz-Josef Jung
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Frage von Josef H. •

Frage an Franz-Josef Jung von Josef H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Minister,

H.U.Jörges moniert im Stern:
"Unsere versteckten Toten"
Regierung und Bundeswehr verweigern den Gefallenen der Auslandseinsätze das namentliche Gedenken.

Wie ist die konkrete Vorgehensweise, wenn Bundeswehrsoldaten im Einsatz sterben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haimerl,

haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage, mit der Sie nach der konkreten Vorgehensweise zum namentlichen Gedenken fragen, wenn Soldaten im Einsatz ums Leben kommen. Ich will Ihnen gerne antworten.

Als oberster Grundsatz gilt, dass vor allen anderen Maßnahmen die betroffenen Angehörigen die Todesnachricht schnellstmöglich seitens der Bundeswehr und nicht aus der Presse erfahren.

Die im Einsatz ums Leben gekommenen Soldatinnen und Soldaten werden von der Bundeswehr nicht als „Gefallene“ bezeichnet. Von der Bedeutung des Wortes „Gefallene“ her bezieht sich der Begriff vor allem auf die im internationalen bewaffneten Konflikt, insbesondere im Krieg während ihres militärischen Dienstes getöteten Angehörigen der beteiligten Streitkräfte. Dies ergibt sich einerseits aus den Regelungen des Gräbergesetzes vom 1. Juli 1965 und zum anderen aus den einschlägigen völkerrechtlichen Bestimmungen des I. und des II. Genfer Abkommens vom 12. August 1949.

In Anbetracht der heutigen Einsatzspektrums der Bundeswehr, das vor allem durch Friedenseinsätze geprägt wird, ist der Begriff „Gefallener“ nur bedingt geeignet, um alle bei einem Einsatz zu Tode kommenden Soldaten und zivilen Angehörigen der Bundeswehr zu erfassen.

Aus diesem Grunde verwendet die Bundeswehr den Begriff „Todesfall“, und dies unabhängig davon, was im konkreten Einzelfall zum Tode geführt hat Dabei wird unterschieden in Tod durch Fremdeinwirkung (z.B. Kraftfahrzeug fährt auf Mine oder ein Sprengstoffanschlag) und Tod durch sonstige Umstände.

Auf eine im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Todesfall stehende Veröffentlichung von Namen ums Leben gekommener Angehöriger der Bundeswehr in den Medien wird aus übergeordneten Überlegungen verzichtet, vor allem auch aus Rücksicht auf die betroffenen Angehörigen, die in der überwiegenden Zahl der Fälle eine solche Veröffentlichung nicht wünschen.

Über die Veröffentlichung der Daten der ums Leben gekommenen Angehörigen der Bundeswehr im Zusammenhang mit dem geplanten Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin ist noch nicht abschließend entschieden.

Informationen zum Ehrenmal finden Sie auf den Seiten

http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/ministerium?yw_contentURL=/C1256F1200608B1B/W2744F5T556INFODE/content.jsp

In der Hoffnung hinreichend geantwortet zu haben, stehe ich für weitere Fragen gerne zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Josef Jung