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Franz-Josef Jung
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Frage von Torsten J. •

Frage an Franz-Josef Jung von Torsten J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr.Jung,

können Sie meiner Tochter erklären, warum Politiker,Abgeordnete etc. mehr Geld als der Normalbürger verdient ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jansen,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de bzgl. der Abgeordnetenentschädigung.

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten. Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen.

Zurzeit beläuft sich die Höhe der Abgeordnetenentschädigung auf 7.668 Euro. Damit entspricht sie der Orientierungsgröße B 6 der Bürgermeisterbesoldung, jedoch ohne die bisherige anteilige Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie sind nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung