Frage an Franz-Josef Jung von Jürgen L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Jung,
interessiert verfolge ich die Diskussion zur Neuorganisation SGB II. Meine Fragen zu diesem Thema wären:
Warum sollen die Optionskommunen auf 69 beschränkt bleiben, was im übrigen verfassungsrechtlich bedenklich sein dürfte?
Da es bereits begründete verfassungsrechtliche Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der getrennten Aufgabenwahrnehmung mit dem Träger BA gibt (sh. Kurzgutachten Prof. Wieland) erscheint es da nicht gesetzgeberisch unklug das Risiko einer erneuten erfolgreichen Verfassungsbeschwerde einzugehen?
Wo bleibt die Sicht auf die Bürgerinnen und Bürger die einem heillosen Durcheinander ausgesetzt werden?
Wo bleibt die ganzheitliche Betreuung?
Gerade viele Anspruchsberechtigte im SGB II benötigen intensive persönliche Hife und wären mit einer getrennten Aufgabenwahrnehmung überfordert.
Wieso werden die Kommunen mit ihrem Einflussbereich im u.a. arbeitsmarktlichen Aufgabenbereich gegen Null gesteuert und die BA noch mächtiger und größer?
Gerade die jetzige Koalition hat vor der Wahl dezentrale Strukturen und weniger zentralistische Vorgaben propagiert.
Wie sollen innerhalb eines Jahres die gerade gewachsenen, mühsam aufgebauten Strukturen wieder getrennt werden (doppelte IT, doppelte Aktenführung, demnächst doppelte sicherlich tlw. widersprüchliche Bescheidung, doppelte Rückeinnahmesachbearbeitung, Trennung arbeitsmarktlicher und sozialintegrativer Leistungen usw.)
Wieso wird das Ziel der Leistungsgewährung aus einer Hand (zumindest einer Organisation) aufgegeben?
Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung würde erheblich teurer, bürokratischer und von der Dienstleistung her erheblich schlechter. Wieso ist dies von Ihnen politisch gewollt?
Sollte das Gesetz und auch die Verfassung nicht den Menschen dienen im Sinne einer optimalen Aufgabenerfüllung?
Mit freundlichen Grüßen