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Franz-Josef Jung
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Frage von Erich N. •

Frage an Franz-Josef Jung von Erich N. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Minister Jung,

bei all den vielen unsinnigen Fragen über die Notwendigkeit des Afghanistan-Einsatzes, mit denen Sie hier kämpfen müssen, habe ich eine ganz einfache sachliche Anfrage. Das Interesse einer guten Ausstattung und Ausrüstung der Truppe ist bei mir hoch angesiedelt. Ich weiß und verstehe, dass Ihnen in diesem Zusammenhang oft ungerechte Vorwürfe gemacht werden, da Sie für die leider teils gravierenden Ausrüstungsmängel in der Bundeswehr nicht dafür können. Gutes Equipment kostet Geld und der Staat muss es finanzieren. Wie er das tut, darüber lässt sich streiten, aber das liegt nicht unbedingt am Verteidigungsminister.

Ich hätte in diesem Zusammenhang trotzdem gerne gewusst, was mit der Bundestagsdrucksache 16/10769 geschehen ist. Warum wurde das als vertraulich eingestuft und wo kann ich die Antworten nachlesen?

Freundliche Grüße

E. Nolte

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Sehr geehrter Herr Nolte,

der Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz hat unverändert Priorität.

Daher erfolgt der Einsatz in Afghanistan außerhalb der Feldlager grundsätzlich nur mit geschützten Fahrzeugen.

Das deutsche Einsatzkontingent verfügt derzeit (Stand: 10. September 2009) über 875 geschützte Fahrzeuge. Mit dieser Ausstattung brauchen wir den internationalen Vergleich nicht zu scheuen. Diese Anzahl reicht derzeit für die Auftragserfüllung grundsätzlich aus, es bedarf allerdings noch immer der regelmäßigen Priorisierung innerhalb des Kontingents. Dies führt allerdings nicht dazu, dass deutsche Soldaten das Feldlager in ungeschützten Fahrzeugen verlassen müssen.

Die Beschaffung geschützter Fahrzeuge wird mit hoher Priorität weiter fortgesetzt. Die im Einsatz gemachten Erfahrungen mit der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung werden ständig ausgewertet und für die Weiterentwicklung genutzt, so dass insgesamt hohe Qualitätsstandards erreicht werden können.

Die von Ihnen angesprochene Bundestagsdrucksache 16/10769 musste als Verschlusssache eingestuft werden, da die dort berichteten Details unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit für unsere Soldatinnen und Soldaten nicht für eine Veröffentlichung geeignet sind. Allerdings haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die an der Antwort interessiert sind, die Möglichkeit, diese im Parlamentssekretariat einzusehen.

Ich bitte um Ihr Verständnis für diese der Sicherheit geschuldete Maßnahme.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung