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Franz-Josef Jung
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Frage von Werner K. •

Frage an Franz-Josef Jung von Werner K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bundesverteidigungsminister.

Laut militärischem Luftfahrthandbuch ruht der militärische Flugbetrieb grundsätzlich an den Wochenenden. Wie kann es dann sein, dass trotzdem am vergangenen Samstag (23. August 2009) US-Hubschrauber während der Mittags- und der frühen Abendstunden in der Nähe des Flugplatzes Katterbach ihren Lärmterror mit Spitzenwerten von bis zu 67 dB(A) verbreiteten. Offensichtlich befanden sich die Helis auf den Rückflug von den bayerischen Truppenübungsplätzen nach Katterbach. Hatte die US-Army irgendwelche Genehmigungen (siehe Militärisches Luftfahrtshandbuch) von deutscher Seite, diese Flüge durchführen zu dürfen?
Auf eine Beschwerde bei der US-Einheit in Illesheim erhielt ich heute folgende E-Mail-Antwort:
Zitat: Am Samstag fanden notwendige Wartungstestfluege statt. Der Antrag fuer Wartungstestfluege der 12. Kampffliegerbrigade wurde durch das Luftwaffenamt genehmigt. Originaltext aus dem E-Mail, Zitat Ende
Das Luftfahrthandbuch lässt Wochenendflüge auch nur zu wenn (Zitat): technische Flüge zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft, die durch die HöhKdoBeh/KdoBeh/vergleichbare Dienststellen der Bundeswehr genehmigt worden sind; Zitat Ende

Hätte die Einsatzbereitschaft unserer „Lärmterroristen“ wirklich darunter gelitten, wenn diese Wartungstestflüge erst heute Vormittag stattgefunden hätten? Ich hoffe auf baldige und ausführliche Antwort noch bevor die nächste Sitzung der Lärmschutzkommission in Katterbach tagt!

Mit friedlichen Grüßen
Werner Kopper

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Antwort ausstehend von Franz-Josef Jung
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