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Franz-Josef Jung
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Frage von Marcel H. •

Frage an Franz-Josef Jung von Marcel H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Jung,

ich bin bei Opel beschäftigt und mache mir nicht nur wegen der aktuellen Situation große Sorgen.
Es gibt im Werk eine Gruppe von jugendlichen Beschäftigten, die nicht nur mit rechter Thor Steinar-Kleidung im Betrieb erschienen, sondern auch ein Mitglied der Jugendvertretung, das durch seine rechtsradikalen Aktivitäten aufgefallen ist. Dieser Auszubildende ist bis heute Mitglied der IG Metall, und obwohl seine skandalösen Einstellungen in den Medien bekannt geworden sind, bis heute Mitglied in der Jugendvertretung. Gleichzeitig verfolgt die Opel-Unternehmensleitung einen IGM-Vertrauensmann und hat gegen diesen die 2. Abmahnung (Vorbereitung zur Kündigung) eingeleitet.
Wie stehen Sie zu diesen Vorgängen im Rüsselsheimer Opelwerk?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Hochachtungsvoll
M. Heinze

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heinze,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider sind solche Vorgänge von außen nicht einfach zu beurteilen.

Allerdings steht es außer Frage, dass das Betriebsverfassungsgesetz einige Grundregeln der Zusammenarbeit und des friedlichen Zusammenlebens im Betrieb enthält. Dazu gehört auch das wichtige Gebot an die Betriebspartner – also an Arbeitgeber und Betriebsrat – jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen. Sollte gegen dieses Gebot der Neutralität verstoßen werden, ist es Aufgabe der Betriebspartner dies zu ahnden. In Ihrem Fall wäre es dann die Aufgabe des Betriebsrates dafür zu sorgen, dass die politische Neutralität im Betrieb eingehalten wird.

Aber auch für Arbeitnehmer kann eine parteipolitische Betätigung im Betrieb unzulässig sein, denn die Meinungsfreiheit des einzelnen Arbeitnehmers ist durch die Grundregeln des Arbeitsverhältnisses begrenzt. Das bedeutet, dass es die Pflicht aller Arbeitnehmer ist, im Betrieb eine provozierende parteipolitische Betätigung zu unterlassen, durch die sich andere Belegschaftsangehörige belästigt fühlen, der Betriebsfrieden oder der Betriebsablauf in sonstiger Weise konkret gestört oder die Erfüllung der Arbeitspflicht beeinträchtigt werden könnte.

Ihren Hinweis nehme ich zum Anlass, um mich mit der Opel-Geschäftsführung diesbezüglich auszutauschen.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung