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Franz-Josef Jung
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Frage von Andrea H. •

Frage an Franz-Josef Jung von Andrea H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Jung,

in jüngster Zeit behaupteten Sie mehrfach, dass die Bundeswehr Geiseln im Ausland in nationaler Verantwortung nur nach einer Grundgesetzänderung befreien dürfe.

Diese Haltung

widerspricht den expliziten Regelungen im Parlamentsbeteiligungsgesetz:
"§ 5 (1) Einsätze bei Gefahr im Verzug, die keinen Aufschub dulden, bedürfen keiner vorherigen Zustimmung des Bundestages. Gleiches gilt für Einsätze zur Rettung von Menschen aus besonderen Gefahrenlagen, solange durch die öffentliche Befassung des Bundestages das Leben der zu rettenden Menschen gefährdet würde",

widerspricht dem von Ihnen verfassten Weißbuch:
„Rettung und Evakuierung von Staatsbürgerinnen und -bürgern liegt grundsätzlich in nationaler Verantwortung. Diese Aufgabe muss weltweit eigenständig, aber auch mit Beteiligung von Verbündeten und Partnern wahrgenommen werden können und erfordert besonders schnell verfügbare und verlegbare Spezialkräfte und Spezialisierte Kräfte der Bundeswehr.“,
(Weißbuch 2006, S. 73),

widerspricht der unverändert gültigen Konzeption der Bundeswehr aus dem Jahr 2004:
"Zusätzlich sind Kräfte in einem Umfang von ca. 1.000 Soldatinnen und Soldaten für grundsätzlich in nationaler Verantwortung durchzuführende Rettungs- und Evakuierungsoperationen vorzuhalten." (Grundzüge der Konzeption der Bundeswehr, S. 25)

widerspricht Ihren Vorbemerkungen zu der Publikation des BMVg "Die Bundeswehr: modern und leistungsstark" aus dem Februar 2009 (!):
"Die Bundeswehr ermöglicht die Rettung und Evakuierung von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in der ganzen Welt, wenn diese in Not geraten" (S. 5),

widerspricht dem seit 1996 gültigen Auftrag des Kommando Spezialkräfte deutsche Staatsbürger im Ausland aus Geisellagen zu befreien (vgl. BT-Drs. 13/6924 vom 07.07.97).

Herr Jung, sind sie also der Meinung, dass das Parlamentsbeteiligungsgesetz, Ihr Weißbuch und der Auftrag des KSK verfassungswidrig sind? Gilt gleiches für Operation Libelle?

A. Hahn

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Antwort ausstehend von Franz-Josef Jung
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