Frage an Franz-Josef Jung von Armin H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Dr. Jung,
In § 12 Abs. 4 WehrpflG 2008 wurde eindeutig geregelt, dass ein duales Studium bis zu 8 Semestern von Beginn an zu einer Zurückstellung führt. Weshalb meint das KWEA dass ein duales Studium an der Berufsakademie Baden-Württemberg (seit 1.3.2009 Duale Hochschule Baden-Württemberg) mit 6 Semestern nunmehr als sog. privilegiertes duales Studium nicht von Beginn an zu einer Zurückstellung führt ? Zulassungsoraussetzung ist nach wie vor der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem von der Dualen Hochschule zugelassenen Unternehmen oder einer sozialen Einrichtung.
Der eindeutige Gesetzeswortlaut spricht von "dualem Studium" !!
Soll hiermit die erst seit ca. 1 Jahr gültige gesetzliche Regelung ausgehebelt werden ??
Ein duales Studium kann doch nicht davon abhängig gemacht werden, dass einer Berufsakademie der Hochschulstatus verliehen wird und damit die Theoriephasen wie ein Hochschul- studium anzusehen sind.
Das KWEA beruft sich hierbei auf eindeutige Regelungen und Anweisungen aus dem Verteidigungsministerium.
Zurückstellungen für ein so genanntes „Duales Studium“ waren im Gesetzgebungsverfahren sehr umstritten. Die jetzt Gesetz gewordene Regelung ist ein Kompromiss aus den sehr weit auseinander liegenden Vorstellungen der Bundesländer auf der einen Seite und des Bundesministers der Verteidigung auf der anderen Seite. Der Kompromiss wurde im März 2008 im Verteidigungsausschuss gefunden.
Müssen jetz hierüber auch erst wieder Verwaltungsgerichte entscheiden, und beginnt damit die Diskussion um duale Studiengänge von neuem ??
Könnten Sie mir diese Ungereimtheiten erläutern ??
Herzlichen Dank für Ihre Meinung
A.Hiller