Portrait von Franz-Josef Jung
Franz-Josef Jung
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Franz-Josef Jung zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Natalie K. •

Frage an Franz-Josef Jung von Natalie K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Jung,

Deutschland entsendet Soldaten, vor allem sehr junge, in den Krieg, diese bekommen echte Waffen in die Hand und es wird nicht selten davon Gebrauch gemacht.

Deutschland ist weltweit drittgrößter Rüstungsexporteur nach den USA und Russland. Selbstverständlich werden mit den exportierten Waffen Menschen größtenteils sinnlos getötet und wie Tiere abgeschlachtet.

Ich habe den Eindruck, dass sowohl Sie als auch die meisten Ihrer Kollegen, die einen gewollt, die anderen ungewollt, mit irrelevanten Inhalten vom Wesentlichen ablenken wollen.

Mein Bruder ist derzeit in Afghanistan stationiert, daher erlaube ich mir Sie zu fragen, ob die Entsendung junger Soldaten in "Krisengebiete" für Sie akzeptabel ist, darüber hinaus interessiert mich, ob nach Ihrer Überzeugung die seit 2003 im Irak über 1,3 Millionen getötete Menschen, die meisten davon Zivilisten, keine Menschenwürde hatten und ob Waffenlieferung, zB an Israel, nicht sittenwidrig sind, obwohl Waffenexporte in Krisegebiete nach deutschen Ausfuhrregelungen STRIKT untersagt sind.

Ich danke Ihnen im Voraus für eine konkludente Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Koch

PS. Seit der Entmachtung der Taliban im Jahre 2001 ist nach UN-Angaben die Opiumproduktion auf das 42-Fache gestiegen und hat im vergangenen Jahr knappe 9000 Tonnen betragen. An der 2001 begonnenen "Anti-Terror-Operation" in Afghanistan nehmen rund 60 000 Soldaten aus 42 Ländern teil. Können Sie mir bitte erklären, wie die gestiegene Opiumproduktion überhaupt möglich ist und welchen Auftrag die dort stationierten Soldaten, darunter auch mein Bruder, zu erfüllen haben?

Portrait von Franz-Josef Jung
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Koch,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Umgang mit Rüstungsexporten in andere Länder und dem Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan.

Es liegt in unserem Interesse, zur Achtung der Menschenrechte und Stärkung der internationalen Ordnung auf der Grundlage des Völkerrechts und zusammen mit unseren Verbündeten beizutragen. Dies gilt auch für unsere Beteiligung am ISAF-Einsatz in Afghanistan.

Deutschland hat sich u. a. auf der Grundlage einer Resolution der Vereinten Nationen entschieden, am ISAF-Einsatz teilzunehmen. Wesentlicher Auftrag der Streitkräfte ist es, ein sicheres Umfeld für den Wiederaufbau gemeinsam mit den afghanischen Sicherheitskräften zu schaffen. Darüber hinaus sollen die afghanischen Sicherheitskräfte in der Ausbildung und Aufstellung unterstützt werden, damit sie diese Aufgabe langfristig selbst übernehmen können. Ein gutes Beispiel hierfür sind die verstärkten Anstrengungen zur Absicherung der demokratischen Wahlen des Präsidenten im August diesen Jahres. Mit diesem Einsatz dient die Bundeswehr damit zugleich der Sicherheit Deutschlands, denn Afghanistan darf nicht zurückfallen in ein Ausbildungslager für den Terrorismus.

Deutsche Soldaten durchlaufen vor Beginn eines Einsatzes unterschiedliche Stufen einer umfangreichen und aufwändigen einsatzvorbereitenden Ausbildung, insbesondere für Afghanistan, die mit größter Sorgfalt betrieben wird.

Die wesentlichen Ursachen für den von Ihnen angesprochenen Drogenanbau sind die verbreitete Armut und Korruption. Letztere verhindert zum Teil eine effektive Umsetzung erlassener Gesetze und beschlossener Konzepte. Entgegen eines verbreiteten Eindrucks ist die afghanische Regierung aber nicht untätig gewesen, sondern hat ein Konzept zur Bekämpfung des Drogenanbaus entwickelt und eine Vielzahl von Maßnahmen zu seiner Eindämmung ergriffen. Die Ursachen können jedoch nur durch einen umfassenden Ansatz bekämpft werden, der Zeit braucht.

Abschließend ein Hinweis zum Thema Rüstungsexport: Deutschland hat hierzu sehr restriktive Bestimmungen. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist bei einer Entscheidung an die rechtlichen Vorgaben des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes gebunden. Der im Regelfall bestehende Ermessensspielraum ist in der Praxis durch die (veröffentlichten) „Politischen Grundsätze der Bundesregierung über den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ eingeschränkt. Das dafür federführende Ministerium ist allerdings das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, nicht das Bundesministerium der Verteidigung. Bei weiterführenden Fragen empfehle ich Ihnen, sich dorthin zu wenden.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung