Frage an Franz-Josef Jung von andreas m. bezüglich Recht
sehr geehrter herr jung,
ich wollte fragen ,ob man die bundeswehr nicht bei ausschreitungen wie am 1.mai einsetzen kann?
dann möchte ich mich nochmal ganz herzlich bedanken ,bei den mitarbeitern des abgeordnetenwatch ,dass sie so schnell zurückgeschrieben haben ,auch wenn wir unterschiedlicher meinung sind in der thematik um die weather underground. ich finde es aber sehr gut das sie die nachricht um bill ayers dem herrn verteidigungsminister vorgelegt haben und ich bleibe bei meiner ansicht das irgendwann solche rechts und linksextreme chaoten einmal bomben legen ,so wie die RAF ODER DIE WEATHERMENGRUPPE in den USA (DAYS OF RAGE). wenn man einmal amerikanische politologen anhört ,um william ayers und seine vergangenheit, dann wird einem klar mit welchen mitteln damals schon vorgegangen wurde.
mit freundlichen grüßen, andreas maier
ps. wie geschrieben ist meine frage zur bundeswehr im inneren bei solchen krawallnächten. tipp auch von mir die sendung was erlauben strunz auf n24 ansehen,vom 4.05.09 im internet :N24 VIDEOS .
Sehr geehrter Herr Maier,
das Grundgesetz hat dem Bund aufgegeben, Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen. Es hat außerdem festgelegt, dass mögliche Einsatzfälle im Grundgesetz selbst genannt sein müssen. Einsätze gegen Demonstranten im Inland gehören nicht dazu, und zwar auch dann nicht, wenn es bei Demonstrationen zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. Deren Bekämpfung ist allein Sache der Polizei.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Franz Josef Jung