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Franz-Josef Holzenkamp
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Frage von Egon H. •

Frage an Franz-Josef Holzenkamp von Egon H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Holzenkamp,
seit Jahren befürworten mehr als zwei Drittel der Bevölkerung
– so wie ich – die Möglichkeit des ärztlich assistierten
Suizids. Bitte bedenken Sie:
• Die Palliativmedizin kann helfen, aber nicht immer. Es muss
letztlich Sache des Patienten bleiben, sich für oder gegen eine Lebensverlängerung
zu entscheiden. Ein Zwang zum Leiden wäre inhuman.
• Die allermeisten Menschen, die sich an Sterbehelfer wenden, sterben
am Ende beruhigt auf natürliche Weise. Ein Missbrauchsrisiko ist
bereits heute ausgeschlossen.
• Ein Verbot der Letzten Hilfe würde für viele den Weg in die Schweiz
oder in den Verzweiflungssuizid bedeuten und Hilfsangebote zum
Leben behindern.
Ich bitte Sie desweiteren auch die rechtlichen Bedenken namhafter deutscher Strafrechtler/Innen zur geplanten Ausweitung der Strafbarkeit der Sterbehilfe
zu berücksichtigen ( siehe Stellungnahme von Prof. Dr.Dr. Eric Hilgendorf und Prof. Dr. Henning Rosenau vom 15.04.2015 )
Ich bitte Sie, keinem Gesetzentwurf zuzustimmen, der die heute
zulässigen Formen der Suizidbegleitung einschränkt oder verbietet.

Wie ist Ihr Standpunkt zu diesem Thema ?

Meine Stimme bei der Bundestagswahl 2017 wird auch davon
abhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Egon H. Honkomp, Damme

Portrait von Franz-Josef Holzenkamp
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Honkomp,

bei dem Thema Sterbebeihilfe geht um ethische, aber auch um rechtliche Fragen, die jeden von uns früher oder später persönlich betreffen können.

Es handelt sich um eine emotionale und kontrovers geführte Debatte, die die Frage betrifft, wie wir mit Alter, Krankheit und Tod umgehen wollen. Es geht dabei um Menschenwürde, Lebensschutz und das Recht auf Selbstbestimmung, aber auch um die Frage, wir mit dem menschlichen Leben in der letzten Lebensphase umgehen möchten.

Im Vorfeld der fraktionsübergreifenden Gruppenanträge hat der Deutsche Bundestag, also meine Kollegen und ich, Diskussionen mit externen Fachleuten, wie Ethikern, Ärzten, Juristen und Kirchenvertretern, über Regelungen der Sterbebegleitung geführt. Nach der Vorstellung der Gruppenanträge im Juli, fand hierzu außerdem im September eine öffentliche Anhörung statt.

Zunächst geht es ausdrücklich nicht darum, eine aktive Sterbehilfe zu legitimieren. Aber seit einigen Jahren sind in Deutschland Vereinigungen aktiv, die in diesem Zusammenhang beraten und vermitteln. Es besteht weitgehend Einigkeit, dass es keine geschäftsmäßige Suizidbeihilfe geben darf, in dieser Frage stimmen alle vier Anträge grundsätzlich überein.
Ansonsten unterscheiden sich die Gruppenanträge im Detail sehr voneinander, so dass sie erhebliche und unterschiedliche Auswirkungen haben können.

Sehr geehrter Herr Honkomp, ich bin gegen eine Lockerung des bestehenden Lebensschutzes, da sie mit meinen christlichen und ethischen Werten nicht vereinbar wären. Das Leben ist ein hohes und schützenswertes Gut.
Gleichzeitig gilt aber auch das Selbstbestimmungsrecht weiterhin zu gewährleisten. In Deutschland sind der Suizid und auch die Beihilfe straffrei.
Wenn man die bestehenden Regelungen jedoch weiter öffnet, birgt das die Gefahr der Verselbständigung. Das kann und werde ich nicht mittragen.

Diese Diskussion bewegt jeden einzelnen und jeder wünscht sich und seinen Angehörigen ein menschenwürdiges Sterben. Jedem Menschen muss am Ende des Lebens eine gute medizinische und psychologische Begleitung zur Seite gestellt werden.
In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es erklärter Wille, den Menschen am Ende des Lebens bessere medizinische und psychologische Begleitung zur Seite zu stellen. Deshalb wollen wir die Palliativmedizin und das Hospizwesen flächendeckend weiter verbessern.

Sehr geehrter Herr Honkomp, ich hoffe Ihnen damit meine Position zu diesem sensiblen Thema dargestellt zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Franz-Josef Holzenkamp