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Frage von Robert S. •

Frage an Franz Groll von Robert S. bezüglich Recht

Problematik: Scientology / Dianetik

Diese Organisation macht sich in Baden-Württemberg verstärkt in Unternehmen und Behörden breit. Wie weit kann verhindert werden das Ministerien, Behörden, Justiz und Polizei von der Unterwanderung durch Scientologen verschont bleiben.
In Unternehmen und Banken, Immobilienbranche und bei den Freien Berufen haben diese Wirrköpfe regen Zulauf gefunden.
Können Firmen in einer schwarzen Liste erfasst werden. Damit gäbe es einen Persilschein für unbelastete Unternehmen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schmitt,

die Scientology ist eine höchst fragwürdige Organisation, deren Verantwortliche und Mitglieder sich oftmals in rechtlichen Grauzonen bewegen Soweit dabei die Begehung von Straftaten im Raum steht, werden die Strafverfolgungsbehörden tätig. Weil darüber hinaus fraglich ist, ob das Wirken von Scientology mit den Verfassungen von Bund und Ländern konform ist werden Organisation und Mitglieder von den Verfassungsschutzorganen mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. Dies sind die rechtsstaatlichen Mittel einer wehrhaften Demokratie! Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl privater Akteure bzw. Kritiker der Scientology, welche Informationen über Organisation und Mitglieder sammeln und publizieren.

Bei der Einstellung von Bediensteten in sicherheitsrelevante Behörden, werden die Bewerber nach meiner Kenntnis vom Verfassungsschutz überprüft. Beim Vorliegen entsprechender Erkenntnissen erfolgt nach meinem Wissen keine Einstellung. Weder bei den Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden, noch bei den privaten Akteuren wurden Kenntnisse darüber veröffentlicht, dass Scientology sich mit Erfolg „in Ministerien, Behörden, Justiz und Polizei breit macht“. Dass die Absicht dazu besteht, ist ebenso hinlänglich bekannt, wie die Unterwanderungsbemühungen und diesbezügliche Erfolge zu Unternehmen in der freien Wirtschaft. Ob man da aber von einem regen Zulauf sprechen kann, wage ich nach Durchsicht einiger Publikationen zu bezweifeln.

Ich bin davon überzeugt, dass Bund und Länder mit den Organen von Strafverfolgung und Verfassungsschutz wirksame Mittel gegen eine von Scientology ausgehende Gefährdung zur Hand haben und dass unser Rechtssystem auch der Zivilgesellschaft entsprechende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Wichtig ist für mich, dass jegliche Maßnahmen den Grundsätzen unseres Rechtsstaates entsprechen müssen. Willkür und Schnellschüsse verbieten sich damit. Zum einen muss stets sichergestellt sein, dass niemand zu Unrecht bezichtigt oder benachteiligt wird. Zum anderen müssen peinliche und letztlich sinnlose Vorfälle, wie sie sich um das NPD-Verbotsverfahren zugetragen haben, vermieden werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Maßnahmen zu Scientology durch Bund und Länder koordiniert werden. Dafür wird sich die WASG in Bund und Ländern einsetzen.

Was die von Ihnen angesprochenen schwarzen Listen betrifft, vertrete ich die Meinung, dass der Staat nicht zu solchen Mitteln greifen darf. Dies würde auch jeglicher Rechtsgrundlage entbehren und einer Vorverurteilung entsprechen. Von privater Seite hingegen sind solche Listen zulässig. Es gibt dazu ein entsprechendes Gerichtsurteil!

Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Frage ausreichend beantworten konnte und danke für Ihr Interesse an unseren Standpunkten.

Mit freundlichen Grüßen,

Franz Groll