Frage an Franz Groll von Jürgen V. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Groll,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 25.9.09
Sie schreiben darin:
"Über die Verbreitung von Killerspielen muss nachgedacht werden, da sie bei kontaktarmen Personen zu Realitätsverlust und zu außergewöhnlichem Verhalten und Aktionen führen kann. Wenn die Fachleute zu dem Ergebnis kommen, dass solche Spiele negative Einflüsse haben, dann müssen auch sie verboten werden."
Ich habe hierzu eine Nachfrage.
Verstehe ich Sie richtig?
Wenn von einer Gesamtheit von 100% Nutzer dieser Spiele nur beispielsweise 1%, also 1 Person von 100 Personen, durch ein Spiel negativ beeinflusst wird und dies durch Fachleute belegt werden könnte, würden Sie die Spiele für die anderen 99% bzw 99 Personen von 100 Personen verbieten?
Ist hier nicht eher davon auszugehen, dass im Beispiel diese 1 Person vermutlich psychisch krank ist und einer Behandlung und Hilfe bedarf und nicht Verbote gegenüber 99% bzw. 99 Personen ausgesprochen werden müssen.
Wo setzen Sie hier die Grenze? Bei welchem Prozentsatz?
Ich bitte um eine genauere Erläuterung Ihrer Aussage, da ich die Gefahr sehe, dass eine Antwort wie Ihre, zu einem Verbotsstaat führen könnte; insbesondere dann, wenn nach diesem Schema auch bei anderen Themen solche Überlegungen zustande kommen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Vejmelka