Portrait von Franz Groll
Franz Groll
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Franz Groll zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jürgen V. •

Frage an Franz Groll von Jürgen V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Groll,

ich hätte bzgl. dem bereits verabschiedeten ZugErschwG einige Fragen:

1. Wie hätten Sie abgestimmt, wenn Sie als Abgeordneter über den verabschiedeten Gesetzentwurf zum ZugErschG mit abstimmen hätten können?
2. Halten Sie ein Stopp-Schild für nützlich um den Missbrauch von Kindern zu verhindern?
Was sagen sie zu der Aussage zahlreicher Experten, dass das Stopp-Schild sogar von Laien innerhalb weniger Sekunden umgangen werden kann und, dass damit sogar Täter geschützt werden? Falls sie nicht der Meinung sind, das Stopp-Schild sei in der Praxis wirkungslos, inwieweit haben Sie einen informationstechnischen Hintergrund, dies besser als die erwähnten Experten beurteilen zu können?
3. Glauben bzw. befürworten Sie, dass diese Zensureinrichtung in naher Zukunft auch für andere Seiten(rechtsextreme Inhalte, "Killerspiele", Gewaltdarstellung) usw. genutzt werden wird?
4. Sehen Sie in dem verabschiedeten Gesetz einen Verstoß gegen Absatz 5 Artikel 1? Ich zitiere: "Eine Zensur findet nicht statt."
5.Glauben sie nicht, dass dieses Gesetz die Gewaltenteilung, die in Art. 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, aufhebt, da keinerlei Kontrollmöglichkeit über das BKA besteht?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,
J. Vejmelka

Portrait von Franz Groll
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Vejmelka,

bitte entschuldigen Sie, dass ich ihre Anfrage jetzt erst beantworte, ich habe sie in der Fülle der eingehenden Mails übersehen.

Gegenüber Zensuren im Internet und in den Medien bin ich sehr skeptisch. Im Falle der Kinderpornographie bin ich aber der Meinung, dass sie verboten werden muss. Das Stoppschild ist nach Aussagen der Fachleute nutzlos, ich selbst bin in der Nutzung des Internets kein Spezialist, ich verlasse mich da auf die Aussagen derjenigen, die hier mehr verstehen als ich.

Über die Verbreitung von Killerspielen muss nachgedacht werden, da sie bei kontaktarmen Personen zu Realitätsverlust und zu außergewöhnlichem Verhalten und Aktionen führen kann. Wenn die Fachleute zu dem Ergebnis kommen, dass solche Spiele negative Einflüsse haben, dann müssen auch sie verboten werden.

Keinesfalls darf das aber dazu führen, dass der Gedankenaustausch über die elektronischen Medien ausgespürt und konntrolliert wird. Das BKA darf dafür nicht befugt werden. Da müssen wir sehr wachsam sein.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Groll