Frage an Franz Bergmüller von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bergmueller
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen vom 21.7.2000 und 27.11.2007 den Kreis von Fraktionsfunktionsträgern, die Zulagen aus dem Fraktionshaushalt erhalten dürfen, sehr eng gezogen und auf die Fraktionsvorsitzenden und DEN Parlamentarischen Geschäftsführer, also einen, beschränkt. In der Rechnungslegung 2017 für die Landtagsfraktionen (Drs. 17/23044) wurde erstmals der Kreis der Empfänger von Fraktionszulagen näher bezeichnet.
Insgesamt haben die Fraktionen mehr als 1 Mio. EUR oder 6.6 Prozent der Gesamtausgaben für Ihre Funktionsträger ausgegeben. Davon begünstigt waren mit 45 Abgeordneten mehr als 25 Prozent aller Parlamentsangehören. Bereits aus dieser Zahl ergibt sich, dass hier deutlich mehr Funktionsträger Zulagen erhalten als dies verfassungsrechtlich zulässig ist. Eine Detailbetrachtung ergibt, dass keine einzige Fraktion sich an die vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält.
Wie werden Sie und Ihre Fraktion verfahren? Und wie werden Sie auch gesetzlich sicherstellen, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben künftig im Bayerischen Landtag eingehalten werden?
Sehr geehrter Herr L.,
wer meine Vita kennt, wo ich in zahlreichen Ehrenämtern seit Jahrzehnten
absolut integer mit Geld und Gesetz umgehe, weil ich mit Steuergeldern
genauso umgehe, wie mit meinem eigenen, der weiß, dass ich keine
Bereicherung dulden werde.
Ich bin etliche Jahre ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht und am
Arbeitsgericht! Da braucht man einen einwandfreien Leumund!
Wir werden das mit einer GO regeln.
Viele Gr.
Franz Bergmüller, AfD Spitzenkandidat Oberbayern