Frage an Frank Zimmermann von Christopher K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
ich habe gehört, dass in Zukunft für Straßenausbaumaßnahmen die Anwohner zur Kasse gebeten werden sollen. Wie stehen Sie dazu und wie werden Sie sich im Abgeordnetenhaus dazu verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Christopher Klesse
Sehr geehrter Herr Klesse,
mit dem Straßenausbaubeitragsgesetz hat Berlin nachgeholt, was in vielen anderen Bundesländern bereits geltendes Recht ist. Es regelt die Verpflichtung der Hauseigentümer, als Anlieger bei dem Ausbau, nicht bei der Unterhaltung oder nstandsetzung der am Grundstück vorbeiführenden Straße einen finanziellen Beitrag zu leisten.
Bei der Beratung des Gesetzes hatten wir dabei in einem umfassenden Abwägungsprozess festgestellt, dass auch in Berlin die Grundstückseigentümer nicht dauerhaft von bestimmten Lasten freigestellt werden können, wie sie anderswo von den Eigentümern zu tragen sind. Aus der Sozialbindung des Eigentums ergibt sich, dass bestimmte Verpflichtungen im Interesse der Allgemeinheit zu erfüllen sind. Wie Sie wissen, besteht z.B. seit jeher die Pflicht zum Anschluss aller Grundstücke an die Ver- und Ent- sorgungssysteme mit entsprechenden Kosten. Nach dem Baugesetzbuch des Bundes und den Kommunalabgabengesetzen der Länder sind seit längerem auch Erschließungsbeiträge zu erheben.
Der Einigungsvertrag von 1990 geht jedoch davon aus, dass Erschließungsbeiträge nur für die alten Bundesländer und West-Berlin zu erheben sind. Für die neuen Länder und die östlichen Bezirke Berlins sollte für die vorhandenen, aber vielfach verschlissenen Straßen kein Erschließungsbeitrag (weil die Straße ja schon vorhanden war), sondern ein "Straßenausbaubeitrag" erhoben werden. Dies haben die fünf neuen Länder auch entsprechend geregelt. Für Berlin stand diese Regelung noch aus. Sie wird denn auch vornehmlich in den östlichen Bezirken von Bedeutung sein.
Berlin musste in den vergangenen Jahren zahlreiche Ausstattungsvorsprünge oder Begünstigungen gegenüber anderen Bundeslämdern abbauen, weil es als Haushaltsnotlageland eine erhebliche finanzielle Unterstützung der Länder und des Bundes einklagt. Diese Teilentschuldung des Berliner Haushalts, die letztlich allen zugute kommt, kann nur gelingen, wenn Berlin auf Sonderwege verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Zimmermann