Sehr geehrter Herr Eckerle,
Sehr geehrter Herr Möhle,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Dr. Frank-Walter Steinmeier. Zu der Thematik können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
(...) ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Einem Bundestagsabgeordneten stehen 16.913 € (Arbeitnehmer-Brutto) im Monat (Stand März 2015) für die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeitern unmittelbar. (...)
(...) In Gesprächen mit türkischen Regierungsvertretern ruft das Auswärtige Amt nachdrücklich dazu auf, verhältnismäßig auf Anschläge der PKK zu reagieren und Zivilisten zu schützen. Es kann keine militärische Lösung dieses Konfliktes geben. (...)
(...) Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits 1993, im Anschluss an die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, einen Gesetzentwurf eingebracht, um einen Volksentscheid auf Bundesebene zu ermöglichen (Bundestagsdrucksache 12/6323). Die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat kam aber schon im Bundestag nicht zustande, weil die CDU/CSU-Fraktion das ablehnte. (...)
(...) Zentrale Teile des Abkommens, wie die Investitionsschutzbestimmungen sowie Regelungen zur Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten, berühren die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und wären daher von der vorläufigen Anwendung explizit ausgenommen. (...)