Frage an Frank-Walter Steinmeier von Karin D. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
Ich wüßte gerne, welche Haltung Sie persönlich und die SPD allgemein (gibt es entsprechende Beschlüsse) bezüglich des Antrags der Linken vom 12. Mai 2016 einnimmt, die vorläufige Anwendung von CETA zu verhindern ( https://www.bundestag.de/presse/hib/201605/-/422778 ).
Freundliche Grüße,
K. Donner
Sehr geehrte Frau Donner,
vielen Dank für Ihre Email an Herrn Steinmeier, gern möchte ich Ihnen darauf antworten.
Die Position der SPD ist unverändert klar: Die Zustimmung zum Freihandelsabkommen CETA muss auf demokratische und transparente Weise erfolgen.
Erst wenn das Europäische Parlament und alle nationalen Parlamente der 28 EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben, tritt das Abkommen vollständig in Kraft. Wenn der Bundestag dem Abkommen nicht zustimmt, wird es auch als Ganzes nicht in Kraft treten.
Falls die EU-Kommission dem Rat vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vorgesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis bei EU-Freihandelsabkommen. Immerhin haben wir der EU die ausschließliche Kompetenz zur Aushandlung und zum Abschluss von Handelsabkommen übertragen. Dafür gibt es gute Gründe. Wenn die EU mit ihrem großen Binnenmarkt gemeinsam mit einem Drittstaat verhandelt, hat sie eine bessere Verhandlungsposition als ein einzelner Mitgliedstaat. Davon profitiert insbesondere unser exportstarkes Land und gerade auch deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dieser europäischen Integration geht natürlich einher, dass die Mitgliedstaaten Kompetenzen abgeben. Das war und ist politisch gewollt.
Voraussetzung für die vorläufige Anwendung von CETA ist, dass sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament dem Abkommen zugestimmt haben. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments entspricht der üblichen Praxis und es ist völlig unstrittig, dass der Rat auch dieses Mal die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen wird. Damit wird die vorläufige Anwendung von CETA demokratisch legitimiert. Das Europäische Parlament nimmt seine Verantwortung sehr ernst. Es hat bereits Abkommen abgelehnt, die seinen Ansprüchen nicht genügen.
Zentrale Teile des Abkommens, wie die Investitionsschutzbestimmungen sowie Regelungen zur Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten, berühren die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und wären daher von der vorläufigen Anwendung explizit ausgenommen.
Herzliche Grüße
Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros