Frage an Frank-Walter Steinmeier von Kevin F. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Aufgrund der momentanen Situation in Deutschland würde es mich interessieren, inwiefern Sie gedenken den Waffenexport für das Jahr 2017/18 zu reglementieren? Es ist mittlerweile hinlänglich belegt das Deutsche Waffen auch in Syrien eingesetzt werden. Libanesische Hisbollah sowie Kurden & auch IS-Terroristen sind auf diversen Videos die im Netz zu finden sind mit deutschen Gewehren wie dem G3 ausgestattet.
Des Weiteren würde mich interessieren inwiefern Sie zu einer Wiederaufnahme der Verhandlungen zwecks Handels & Güterverkehr mit Russland stehen? Schlussendlich habe die deutsche Wirtschaft aufgrund neuster Sanktionen im Ukraine Konflikt extrem gelitten & büßt massive Verluste ein. Insgesamt mussten wir einen Verlust von 25,5% im letzten Jahr gegenüber dem Vorjahr im Handel mit Russland verbüßen.
Außerdem würde mich interessieren wie Sie zur einreiße Beschränkung von Zuwanderern aus dem Nahen Osten/Afrika stehen? Laut neuster Statistiken Leben in Deutschland immer mehr Leute unter der Armutsgrenze besonders sticht hervor das jedes dritte Kind von Harz4 abhängig ist. Kombiniert mit dem Flüchtlingsstrom der weitergehend anhält sieht diese Zahl keiner Minderung entgegen. Sind Sie somit für eine Reglementierung um zu allererst die Probleme im eigenen Land zu lösen oder wollen Sie die Grenzen weiter offen halten um weitere neue potenzielle Arbeitskräfte ins Land zu holen?
Ich bedanke mich schonmal recht herzlich für die Beantwortung meiner Fragen
& hoffe das Sie mich ausreichend Informieren können, spezielle was Ihre Politik für die nächsten 2 Jahre betrifft.
Quellen:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/deutschland-russland-exporte-sanktionen-treier-101.html
Sehr geehrter Herr Fröba,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. September, die wie folgt beantwortet wird:
Zu Rüstungsexporten:
Die Bundesregierung verfolgt eine zurückhaltende Rüstungsexportpolitik. Über das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz hinaus geben die Politischen Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008 sowie der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) den Rahmen für die Genehmigungspraxis der Bundesregierung vor.
Über jeden Einzelfall des Rüstungsexports entscheidet die Bundesregierung nach sehr gründlicher und sorgfältiger Prüfung. Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland, der Erhalt von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der jeweiligen Region sowie insbesondere die Gefahr eines Missbrauchs des konkreten Rüstungsguts durch den vorgesehenen Endverwender spielen bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Die Politischen Grundsätze machen hier klare Vorgaben: Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. Lieferungen, die eine konfliktverschärfende Wirkung haben würden, werden nicht genehmigt.
Aktuelle Entwicklungen, wie die globalen Herausforderungen durch terroristische Organisationen wie den Islamischen Staat, insbesondere im nordafrikanischen Raum und im Nahen und Mittleren Osten, werden dabei berücksichtigt und spielen in der Einzelfallabwägung eine maßgebliche Rolle.
Und es sei hier ganz eindeutig klargestellt: Deutschland liefert keine Waffen an Terroristen oder unterstützt Terroristen in anderer Weise. Dies gilt auch für Rüstungsexporte an die von Ihnen erwähnten Empfänger.
Hinweise auf eine mögliche Umleitung von Rüstungsgütern verfolgt die Bundesregierung mit Nachdruck. Bei erwiesenen Verstößen gegen Endverbleibszusicherungen wird die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für den betreffenden Empfänger grundsätzlich so lange ausgesetzt, bis der Sachverhalt geklärt und die Gefahr erneuter ungenehmigter Reexporte ausgeräumt ist.
Zu Flucht und Migration:
Die Ursachen der Flüchtlingskrisen sind vielschichtig und komplex. Krieg, Gewalt, Terrorismus und Verfolgung, aber auch Armut, Hunger und Perspektivlosigkeit sind häufig Grund dafür, dass sich Menschen gezwungen sehen, ihre Heimat zu verlassen.
Die deutsche Außenpolitik setzt sich seit vielen Jahren aktiv für die Bewältigung solcher Fluchtursachen ein. Ein Schwerpunkt dabei ist die Konfliktentschärfung, bilateral, im Rahmen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen, vor allem durch politische Initiativen zur Befriedung bzw. Stabilisierung. Deutschland engagiert sich daneben für Demokratie, gute Regierungsführung und Menschenrechte sowie für die Bekämpfung von Armut und die Schaffung von Perspektiven, für die Förderung von wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung und Klimaschutz in den Herkunftsstaaten und -regionen.
Wenn es um die Begrenzung von Zuwanderung geht, darf nicht vergessen werden, dass der politische Handlungsrahmen in der Flüchtlings- und Migrationspolitik längst nicht mehr rein national ist. Nur gemeinsam und auf europäischer und internationaler Ebene können wir erfolgsversprechende und nachhaltige Antworten auf die gegenwärtigen Herausforderungen finden. Wir haben bereits einiges erreicht, müssen jedoch mit Beharrlichkeit und Entschiedenheit weiter an europäischen und internationalen Lösungen arbeiten, damit der Migrationsdruck insgesamt abnehmen kann. Dies ist eine Langzeitaufgabe für die Außen- und Entwicklungspolitik. Deshalb setzt sich das Auswärtige Amt auch mit aller Kraft für politische Lösungen für die großen Krisen- und Konfliktherde im Nahen und Mittleren Osten und Nordafrikas ein.
Zu Sanktionen gegen RUS:
Sanktionen sind kein Selbstzweck. Wenn es gelingt, substanzielle Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu erreichen, dann und auch nur dann müssen schrittweise Sanktionserleichterungen möglich sein. Da sind wir noch nicht, aber die Bundesregierung arbeitet sehr intensiv und mit großem Zeitaufwand daran.
Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier