Frage an Frank-Walter Steinmeier von Wolfgang M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
im Internet habe ich auf der Seite https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964 gelesen, dass die Bundesrepublik Deutschland NICHT der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches von 1913 sei.
Wie kann es dann sein, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz " https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html " das Ausfertigungsdatum: 22.07.1913 hat?
Die Bundesrepublik Deutschland wurde doch erst 1949 gegründet. Wie ist es also möglich, dass ein Gesetz des damaligen Deutschen Reiches einfach mit "Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 28.10.2015 I 1802" fortbesteht?
Wäre es nicht so, dass die Bundesrepublik ein völlig neues Staatsangehörigkeitsgesetz benötigt und nicht selbiges des Deutschen Reiches einfach ändert?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Meier