Frage an Frank-Walter Steinmeier von Ernst S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Bitte beantworten Sie meine Frage als Bundesaussenminister.
Keiner hat bisher über den Verbleib der über 10.000 Gefangenen berichtet, die nach dem Militärputsch in der Türkei festgenommen worden sein sollen. Wo sind diese Menschen verblieben? und wer kümmert sich von aussen darum? Oft und gern sind wir in der Türkei/als Touristen/ unterwegs gewesen. Die dortigen " Verhältnisse" jetzt machen Angst.
Umso mehr sind wir uberrascht, dass es keine generelle Reisewarnung für die Türkei durch Ihr Ministerium gibt.
Vielen Dank.
mfg E. Smerling
24.7. 2016
Sehr geehrter Herr Smerling,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Juli 2016 zum Putschversuch in der Türkei. Gern möchten wir Ihnen darauf antworten.
Die Bundesregierung hat den versuchten Putschversuch in der Türkei vom 15. Juli 2016 aufs Schärfste verurteilt. Die Türkei stand in dieser Nacht vor einer innenpolitischen Katastrophe. Eine demokratisch gewählte Regierung darf nicht durch Gewaltanwendung gestürzt werden.
Es ist das Recht der türkischen Regierung, den Putschversuch politisch und rechtlich aufzuarbeiten. Der Umfang des Vorgehens der Regierung bereitet uns jedoch große Sorge. Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier sowie andere Mitglieder der Bundesregierung haben die Türkei daher mehrfach auch öffentlich dazu aufgerufen, beim Vorgehen die Prinzipien der Rechtstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit einzuhalten. Wir erwarten, dass die genauen Verantwortlichkeiten im Rahmen von rechtsstaatlichen Verfahren im Einzelfall geklärt werden.
Das Auswärtige Amt veröffentlicht auf seiner Webseite Reise- und Sicherheitshinweise zu allen Staaten weltweit, darunter auch zur Türkei. Die Reise- und Sicherheitshinweise sollen es jedem Reisenden ermöglichen selbst zu entscheiden, ob er oder sie die Reise in ein bestimmtes Land antreten möchte oder nicht. Sie sollen im Grundsatz faktische und dort, wo von deutscher Gewohnheit und deutschem Recht wesentlich abgewichen wird, auch rechtliche Informationen geben, die es Reisenden gestattet, sich ein weitgehend klares Bild von der Lage vor Ort zu machen. Reise- und Sicherheitshinweise werden laufend überprüft und auch kurzfristig einer aktuellen Lageentwicklung angepasst.
In Ausnahmefällen kann das Auswärtige Amt von Reisen in ein Land oder eine Region eines Landes abraten, wenn dort eine abstrakte Gefährdung für Reisende besteht. Eine Reisewarnung oder Teilreisewarnung hingegen wird nur dann ausgesprochen, wenn sich eine solche Gefährdung für deutsche Staatsangehörige konkretisiert. Das Auswärtige Amt beurteilt die Lage aus allen uns zur Verfügung stehenden Quellen. Im Ergebnis und trotz der vom Petenten angeführten kürzlichen Ereignisse in der Türkei beschränkt sich das Auswärtige Amt für die Türkei darauf, von Reisen in bestimmte Regionen des Landes dringend abzuraten. Eine Reisewarnung erscheint hingegen nicht geboten. Vielmehr bewegt sich die Gefährdung durch Terrorattentate in der Türkei in dem Rahmen, der im weltweiten Terrorhinweis beschrieben ist, der mit den Reise- und Sicherheitshinweisen veröffentlicht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier