Frage an Frank-Walter Steinmeier von Sabine H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
mit Erstaunen habe ich den Bericht einest Wahlhelfers gelesen. Er beschreibt die Auszählung wie folgt: Die Urnen werden geöffnet und die Wahlzettel nach Parteien und ungültigen Stimmen gestapelt und ausgezählt. Stimmt die Anzahl der abgegeben Stimmen mit der Wählerliste überein, Erfolge in der Regel keine Nachprüfung. Das Problem dabei, so schreibt er, daß ungewollte Stimmen auf dem Stapel der ungültigen Stimmen landen. Damit würde auch wieder die Gesamtzahl der Wahlzettel mit der Wählerliste übereinstimmen und keine weitere Kontrolle stattfinden. In Anbetracht der vielen kleinen Wahllokale sind das dann vielleicht immer nur wenige Stimmen, im Gesamtergebnis jedoch sehr wohl von Bedeutung. Würden Sie mir bitte folgende Fragen beantworten: Entspricht es wirklich der Realität, daß die Stimmen in der Regel nur einmal ausgezählt werden? Wer kann eigentlich Wahlhelfer sein? Jeder oder gibt es bestimmte Voraussetzungen? Und nun würde mich IHRE PERSÖNLICHE MEINUNG interessieren: wäre es nicht sinnvoll GRUNDSÄTZLICH zweimal und unabhängig von den ersten Wahlhelfern auszählen zu lassen? In Anbetracht der Unregelmäßigkeiten bei der Bremenwahl und gemeldeten Wahlbeteiligungen von 174% habe ich mich mit dem Thema beschäftigt und würde das gerne geklärt wissen. Und noch eine Frage: Mit was rechtfertigt man eigentlich die 5%-Klausel? Im Extremfall wird doch immerhin der Wille von 4,99% der Wähler einfach nicht berücksichtigt.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen schon heute.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Häffner-Schroeder
Sehr geehrte Frau Häffner-Schröder,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Steinmeier. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, hat Ihnen heute darauf geantwortet. Dem möchte sich Herr Steinmeier gern anschließen.
Herzliche Grüße
Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros