Frage an Frank-Walter Steinmeier von Katja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Steinmeier, sehr geehrtes Team Steinmeier
ich habe da noch eine Nachfrage zu Ihrer Antwort vom 1.4.16.
Sie schreiben:"Die vorläufige Anwendung eines EU-Abkommens bezieht sich immer nur auf diejenigen Teile des Abkommens, die eindeutig in der EU-Zuständigkeit liegen."
Es mag ja sein, das die Zuständigkeit für die Verhandlungen bei der Kommision liegen, das kann aber kein Grund sein, das derjenigen, in dessen Namen von der Kommision verhandelt wurde, jetzt nicht mehr mitreden darf. Wenn ich meinem ANwalt eine Verhandlungsvollmacht gebe, dann lese ich die Texte auch est gegen un dstimme zu oder lehne ab.
SIew haben mit vielen Worten geschrieben, das es schon immer so war, aber nicht,ob das gut und richtig ist.
Alle anderen Fragen haben Sie wohl übersehen, deswegen nochmal:
1.)Warum hat er es dann aber erst versprochen, das die Abgeordneten mitreden dürfen, wenn auch erst nach den Verhandlungen und nicht währenddessen?
2.)Woher wissen Sie denn, das es den Interessen der Bürger dient und nicht nur denen der Wirtschaft?
3.)Wie genau sollen denn unsere Standards gehalten werden, wenn 2 unterschiedliche Niveaus als gleichwertig anerkannt werden? Welcher wird sich, ohne direkte Absenkung unseres Niveaus wohl am Markt durchsetzen? Der mit den niedrigsten Umwelt- und Arbeitnehmerstandards, weil das weniger Kosten bedeutet? Wieso wird immer nur gesagt, nichts wird gesenkt und niemals, das etwas angehoben wird?
4.)sollte es nicht erst einklagbare Rechte für Umweltschutz und Arbeitnehmer geben, bevor auch nur darüber nachgedacht wird, ein Klagerecht der Konzerne einzuführen?
Sagt Frau Merkel nicht immer:"Sorgfalt geht vor Schneligkeit", wieso ist bei so einem Abkommen auf einmal nicht mal mehr die Zeit, die Parlamente der betroffenen Staaten zu fragen?
mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg
Sehr geehrte Frau Rauschenberg,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage an Herrn Steinmeier, auf die ich Ihnen gern antworten möchte.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich auf folgende Links des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums verweisen:
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ceta.html
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ceta,did=654766.html
Mit freundlichem Gruß
Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros
Dr. Frank-Walter Steinmeier