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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Katja R. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Katja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

ich habe eine Nachfrage zu Ihrer Antwort an Herrn Schlütz.
Sie schreiben:"Mit der SPD wird es nur ein Abkommen geben, wenn es den Interessen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft unseres Landes dient. Fest steht, dass TTIP deutsche und europäische Gesetze nicht in Frage stellen wird und ein gemeinsamer Markt, wie wir ihn in Europa realisiert haben, nicht zur Diskussion steht."
Wieso will dann Herr Gabriel das Abkommen in Kraft setzen, ohne das Parlament zu fragen? Quelle: http://www.taz.de/Freihandelsabkommen-mit-Kanada/!5286944/
Das haben wir immer schon so gemacht, sagt doch nichts über die Richtigkeit, nur über die Langlebigkeit einer Handlung, oder sehen Sie das anders?
Warum hat er es dann aber erst versprochen, das die Abgeordneten mitreden dürfen, wenn auch erst nach den Verhandlungen und nicht währenddessen?
Woher wissen Sie denn, das es den Interessen der Bürger dient und nicht nur denen der Wirtschaft? Ein Blick auf die Auswirkungen von NAFTA würde da echte Erkenntnisse bringen, nicht nur Studien, die "auf lange Sicht" einen Einkommenszuwachs versprechen.
Wie genau sollen denn unsere Standards gehalten werden, wenn 2 unterschiedliche Niveaus als gleichwertig anerkannt werden? Welcher wird sich, ohne direkte Absenkung unseres Niveaus wohl am Markt durchsetzen? Der mit den niedrigsten Umwelt- und Arbeitnehmerstandards, weil das weniger Kosten bedeutet? Wieso wird immer nur gesagt, nichts wird gesenkt und niemals, das etwas angehoben wird? Sollte es nicht erst einklagbare Rechte für Umweltschutz und Arbeitnehmer geben, bevor auch nur darüber nachgedacht wird, ein Klagerecht der Konzerne einzuführen?
Von einer Partei, die das sozial im Namen trägt, erwarte ich mehr als warme Worte. Wenn sich Herr Gabriel jetzt schon nicht an seine Aussagen gebunden fühlt, was soll dann für die Zukunft gelten?

Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rauschenberg,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Freihandelsabkommen mit Kanada. Da dieses Thema viele Bürgerinnen und Bürger bewegt, möchte ich Ihnen unsere Meinung dazu mitteilen.

Falls die EU-Kommission dem Rat vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vorgesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis bei EU-Freihandelsabkommen. Immerhin haben wir der EU die ausschließliche Kompetenz zur Aushandlung und zum Abschluss von Handelsabkommen übertragen. Dafür gibt es gute Gründe. Wenn die EU mit ihrem großen Binnenmarkt gemeinsam mit einem Drittstaat verhandelt, hat sie eine bessere Verhandlungsposition als ein einzelner Mitgliedstaat. Davon profitiert insbesondere unser exportstarkes Land und gerade auch deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dieser europäischen Integration geht natürlich einher, dass die Mitgliedstaaten Kompetenzen abgeben. Das war und ist politisch gewollt.

Die vorläufige Anwendung eines EU-Abkommens bezieht sich immer nur auf diejenigen Teile des Abkommens, die eindeutig in der EU-Zuständigkeit liegen. Die Bereiche, die in mitgliedstaatlicher Kompetenz verblieben sind, werden erst nach dem erfolgreichen Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren in Kraft treten. Das gesamte Abkommen kann also erst dann in Kraft treten, wenn auch Bundestag und Bundesrat ihm zugestimmt haben.

Voraussetzung für die vorläufige Anwendung von CETA ist, dass sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament dem Abkommen zugestimmt haben. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments entspricht der üblichen Praxis und es ist völlig unstrittig, dass der Rat auch dieses Mal die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen wird. Damit wird die vorläufige Anwendung von CETA demokratisch legitimiert. Das Europäische Parlament nimmt seine Verantwortung sehr ernst. Es hat bereits Abkommen abgelehnt, die seinen Ansprüchen nicht genügen.

Es ist letztendlich die Entscheidung des Rates, welche Bereiche von CETA vorläufig angewendet werden. Wir sind der Auffassung, dass die Investitionsschutzbestimmungen der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden müssen, da hier auch mitgliedstaatliche Kompetenzen betroffen sind. Damit wird der Teil, der politisch besonders kontrovers ist, ohne Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu CETA nicht zur Anwendung kommen.

Herzliche Grüße

Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros
Dr. Frank-Walter Steinmeier