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Frage von Nico W. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Nico W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

ich wünsche Ihnen zunächst einen schönen Guten Morgen.
Mich beschäftigt aktuell eine Frage im Zusammenhang mit der internationalen Länderkennzeichnung Deutschlands (ICAO code element for Germany) und der damit verbundenen Eintragung in die deutschen Reisepässe.
Demnach ist Deutschland tatsächlich das absolut einzige Land weltweit, dass als internationalen Ländercode lediglich mit einen einzigen Buchstaben "D" angegeben- und nicht mit einem Ländercode durch 3 Buchstaben "DEU" oder "GER" ausgezeichnet wird.
Es gibt kein anderes Land der Erde, welches vom international standardisierten "Alpha-3" Code, also vom "3-Buchstaben-Code" abweicht - nur Deutschland. (Quelle: Doc 9303-3 Specifications Common to all Machine Readable Travel Documents).

So heißt es im MRTD Report, Number 2 aus 2011, (Zitat auf Seite 24): "ICAO`s code element for Germany is not the alpha-3 code element ´GER´, as reflected by ISO 3166-1, but rather the alpha-1 code element ´D´ ... Germany is in fact the only State which is signified by a single alpha-1 code element inside ICAO`s listing."

Da ich hierzu keine weiterführenden konkreten Hinweise, Hintergründe oder Begründungen finden konnte, wende ich mich hilfesuchend an Sie.

Ich bedanke mich sehr für Ihre Bemühungen und Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
N. Walther

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Walther,

zu Ihrer Frage vom 13. Januar nach einer Begründung für die Verwendung des Ländercodes D im maschinenlesbaren Bereich des deutschen Reisepasses kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Welche Informationen in welcher Form im maschinenlesbaren Bereich dargestellt werden, ergibt sich aus § 4 Abs. 2 Nr. 2 Passgesetz (PassG), wonach die Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland enthalten ist. Entsprechende Muster sind in der Passverordnung (PassV) enthalten.

Das Dokument 9303 der International Civil Aviation Organization (ICAO), welches Empfehlungen für Reisepässe beinhaltet, lässt für die Bundesrepublik Deutschland ein „D“ als sog. 3-letter code zu (vgl. ICAO 9303, 7th Editiion, 2015, Part 3, S. 24). Hintergrund ist, dass die schon lange gebräuchliche Abkürzung „D“ als Nationalitätszeichen für die Bundesrepublik Deutschland weltweit bekannt ist und damit die Zuordnung zur Bundesrepublik auf den ersten Blick ermöglicht. So kommt das „D“ als Nationalitätszeichen u.a. im Straßenverkehr bereits seit 1909 zur Verwendung.

Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier